I. GELTUNG DER AGB
1. Die verkaufende Person führt Anträge und Bestellungen von sowie die entsprechenden Kaufverträge (allgemein nachfolgend „Kaufvertrag“ oder „Vertrag“) mit der kaufenden Person ausschließlich nach diesen Geschäftsbedingungen im eigenen Namen und auf Rechnung von Marke aus. Die verkaufende Person wird dabei als Kommissionsagent der Marke tätig.
2. Für Kaufverträge, die im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz 2014 (FAGG) im Fernabsatz, außerhalb von Geschäftsräumen oder durch Verwendung von Fernkommunikationsmittel (insbesondere durch Online-Kommunikationsmittel) erfolgen, gelten zusätzlich zu den AGB die besonderen allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf („Online-AGB“). Abweichende oder ergänzende Bedingungen dieser AGB und der Online-AGB bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
II. KAUFGEGENSTAND
1. Der Kaufvertrag gilt für ein Neufahrzeug in der bei Vertragsabschluss im Kaufvertrag bestellten Ausführung (nachfolgend „Kaufgegenstand“).
2. Als Neufahrzeug gilt ein fabrikneues Fahrzeug gemäß der Definition nach ÖNORM V 5051.
3. Serienmäßige Abweichungen des Kaufgegenstands in Ausstattung, Bezeichnung, Form und Konstruktion sind zulässig („Serienmäßige Abweichungen“), sofern diese Serienmäßige Abweichungen nicht steuer- oder versicherungsrechtliche Nachteile für die kaufende Person haben. Für Verbraucher im Sinne des im Sinne des § 1 Absatz 1 Ziffer 2 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) (nachfolgend „Verbraucher“ oder „Konsument“) gilt dies zudem nur, sofern diese Serienmäßigen Abweichungen geringfügig sind. Ist die kaufende Person Unternehmer im Sinne des § 1 Absatz 1 Ziffer 1 KSchG (nachfolgend „Unternehmer“), so sind auch Abweichungen von Optionen (optionale Ausstattungen) und des Farbtons des Kaufgegenstands zulässig, sofern sich diese nicht grob nachteilig auf die Funktionalität des Kaufgegenstands auswirken und der kaufenden Person, gegebenenfalls unter Berücksichtigung einer entsprechenden Kaufpreisminderung objektiv zumutbar sind.
III. ERFÜLLUNG
1. Die kaufende Person hat den Kaufvertrag erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen bei der verkaufenden Person eingegangen ist und sie den Kaufgegenstand innerhalb der Abholfrist gemäß Punkt IV. 2. übernommen hat.
2. Die verkaufende Person hat den Kaufvertrag erfüllt, wenn sie den Kaufgegenstand am Liefertermin zur Abholung bereitgestellt und sie die kaufende Person hievon nachweislich verständigt hat.
3. Ist die kaufende Person Unternehmer und kann der Kaufgegenstand aufgrund der Einstellung der Produktion einer Modell- oder Fahrzeugserie nicht geliefert werden („Lieferausfall“), zerfällt der Kaufvertrag und damit die Erfüllungspflicht der verkaufenden Person. Die verkaufende Person wird in diesen Fällen die kaufende Person entsprechend informieren und allfällige bereits erhaltene Zahlungen an die kaufende Person zurückzahlen. Schadenersatzforderungen gegen die verkaufende Person im Falle eines Lieferausfalls sind ausgeschlossen.
IV. ÜBERNAHMEBEDINGUNGEN UND ABHOLFRIST
1. Abnahmeort ist der Firmensitz der verkaufenden Person oder die von ihr bezeichnete Auslieferungsstelle („Auslieferungsstelle").
2. Die Abholfrist für die kaufende Person beträgt 10 Tage und sie beginnt mit jenem Tag zu laufen, der der kaufenden Person von der verkaufenden Person per elektronischer Kommunikation, Einschreiben oder Botendienst entsprechend mitgeteilt wurde („verbindlicher Liefertermin“). Der im Kaufvertrag genannte Liefertermin kann von der verkaufenden Person (auch mehrmals) aufgrund der verkaufenden Person vom Hersteller mitgeteilter Produktionsverschiebungen bis spätestens sieben Tage vor dem im Kaufvertrag genannten Liefertermin adaptiert werden („adaptierter Liefertermin“). Wird der verbindliche Liefertermin nicht gesondert mitgeteilt, beginnt die Abholfrist mit dem im Kaufvertrag bezeichneten Liefertermin zu laufen („Liefertermin“). Ist die kaufende Person Verbraucher, so darf der verbindliche oder adaptierte Liefertermin nicht mehr als 8 Wochen vom Liefertermin abweichen. Wird der Kaufgegenstand nicht innerhalb der Abholfrist von der kaufenden Person übernommen, so hat die verkaufende Person den Kaufgegenstand auf Gefahren und Kosten der kaufenden Person zu verwahren und ist insbesondere berechtigt, eine angemessene Standgebühr in Höhe von mindestens fünfzehn Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Tag und Fahrzeug zu verrechnen. Die verkaufende Person haftet der kaufenden Person nach Ablauf der Abholfrist nicht für Beschädigung oder Verlust des Kraftfahrzeuges, es sei denn, dass die Beschädigung oder der Verlust von der verkaufenden Person oder einer Person, für die sie einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
3. Kommt die kaufende Person der Abholung innerhalb der Abholfrist nicht nach, so gerät sie in Annahmeverzug.
4. Die kaufende Person hat innerhalb der Abholfrist den Kaufgegenstand zu übernehmen. Ist die kaufende Person Unternehmer, so hat sie den Kaufgegenstand an Ort und Stelle hinsichtlich allfälliger Mängel zu prüfen und gemäß § 377 f UGB zu rügen. Offene Mängel sind sofort bei Übernahme zu rügen.
5. Mit der Übernahme, spätestens mit Ablauf der vereinbarten Abholfrist, gehen alle Gefahren auf die kaufende Person über und ist der Tag der Übernahme auch der Tag des Garantiebeginns für den Kaufgegenstand, unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand zugelassen wird oder nicht.
6. Beträgt der Zeitraum zwischen Zustandekommen des Kaufvertrags und dem Liefertermin mehr als zwei Monate, steht der verkaufenden Person ein besonderes Rücktrittsrecht zu, wenn besondere Umstände vorliegen, die nicht von der verkaufenden Person zu vertreten sind, insbesondere Umstände höherer Gewalt, einschließlich den wirtschaftlichen Auswirkungen von kriegerischen Auseinandersetzungen, von politischen Sanktionen oder Wirtschaftssanktionen oder von Pandemien, insbesondere auf die Rohstoffpreise, die Preise von benötigten Bauteilen oder auf die Energiepreise, und die verkaufende Person deshalb von der Erfüllung des Vertrags aus sachlichen Gründen Abstand nehmen und vom Kaufvertrag zurücktreten muss.
V. KAUFPREIS (und nur für Unternehmer: ZAHLUNGSANWEISUNG BEI EINRÄUMUNG BESONDERER ZAHLUNGSBEDINGUNGEN gemäß nachfolgendem Punkt V.7)
1. Der im Kaufvertrag vereinbarte oder entsprechend angepasste Kaufpreis muss samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen vor der Übernahme des Kaufgegenstands auf dem Konto der verkaufenden Person eingegangen sein, widrigenfalls die verkaufende Person die Übernahme des Kaufgegenstands durch die kaufende Person verweigern darf und die kaufende Person in Annahmeverzug gerät. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden geleistete Zahlungen zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital angerechnet.
2. Alle mit der Zahlung verbundene Spesen und Kosten gehen zu Lasten der kaufenden Person.
3. Gegen Ansprüche der verkaufenden Person aus dem Kaufpreis, der auf Rechnung der Marke und nicht auf Rechnung der verkaufenden Person vereinnahmt wird, ist jegliche Aufrechnung durch die kaufende Person mit allfälligen Gegenforderungen gegen die verkaufende Person ausgeschlossen.
4. Die kaufende Person kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die verkaufende Person bis zur Lieferung eine Preiserhöhung von mehr als 5 (fünf) Prozent des Kaufpreises gemäß den Bestimmungen dieses Kaufvertrags vornimmt. Ist die kaufende Person ein Unternehmer, so gilt die Kaufpreiserhöhung von der kaufenden Person als genehmigt, wenn diese nicht innerhalb 10-tägiger Frist nach Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich erklärt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Ist die kaufende Person Verbraucher, so gilt, dass der Kaufpreis bei Lieferterminen von bis zu 2 (zwei) Monaten ab Zustandekommen des Kaufvertrags in keinem Fall einer Änderung unterliegt. Bei Lieferterminen von mehr als 2 (zwei) Monaten kann sich der Kaufpreis nur aufgrund folgender Umstände erhöhen oder senken, deren Eintritt nicht vom Willen der verkaufenden Person, der Marke und des Herstellers abhängig ist: Einführung oder Änderungen von Zöllen, Änderungen oder Neueinführung von Abgaben, Gebühren, Steuern oder dergleichen sowie Ausstattungsänderungen auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften ("Gründe für die Kaufpreisanpassung“). Solche Änderungen des Kaufpreises können sich auch bei der Höhe der zu verrechnenden Normverbrauchsabgabe (NOVA) ergeben, weil bei dieser auf den Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung zum Verkehr oder der Auslieferung des Kaufgegenstands und nicht auf den Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses abzustellen ist.
6. Ist die kaufende Person Unternehmer, so hat die verkaufende Person jederzeit das Recht, bei Vorliegen von Gründen für die Kaufpreisanpassung den Kaufpreis entsprechend zu erhöhen oder zu senken und berechtigt dies die kaufende Person in keinem Fall zum Rücktritt vom Vertrag gemäß Punkt V.4.
7. Für den Fall, dass in Abweichung von Punkt V.1 der kaufenden Person besondere Zahlungsbedingungen gewährt werden und der Kaufpreis nicht am Tag der Lieferung des/der Fahrzeugs/Fahrzeuge zu zahlen ist, weist die verkaufende Person die kaufende Person hiermit an, dass die kaufende Person an Stellantis Bank SA, Niederlassung Österreich (FN 538794 w) (“Finco”), (i) den Gesamtbetrag der von der verkaufenden Person in Ausführung der Bestellung auszustellenden Rechnung (einschließlich USt) oder (ii), sofern anwendbar und wie nachstehend näher beschrieben, nur den auf den Kaufpreis des/der besagten Fahrzeugs/Fahrzeuge (einschließlich USt.) bezogenen Betrag („Kaufpreis Kaufgegenstand“) zahlt („Anweisung“) und die kaufende Person akzeptiert die Anweisung hiermit unwiderruflich. In dem unter (i) beschriebenen Fall wird der Betrag, der über den Kaufpreis Kaufgegenstand hinausgeht, von FinCo an die verkaufende Person überwiesen, was diese unwiderruflich akzeptiert. In dem unter (ii) beschriebenen Fall ist der Restbetrag der Rechnung von der kaufenden Person an die verkaufende Person zu zahlen, was diese unwiderruflich akzeptiert. Die Anweisung wird erst an dem Tag wirksam, an dem FinCo sowohl der verkaufenden Person als auch der kaufenden Person eine diesbezügliche Annahmeerklärung zugestellt hat. In dieser Annahmeerklärung werden die unter (i) oder (ii) genannten Beträge genannt, die kaufende Person an FinCo zu zahlen hat.
Daher haftet die kaufende Person mit der Zustellung einer solchen Annahmeerklärung und als Folge der Annahme der Anweisung durch die kaufende Person gemäß § 1400 ABGB (i) unabhängig, persönlich und unmittelbar gegenüber FinCo für die Zahlung des in der Annahmeerklärung genannten Betrags und (ii) nur die Zahlung dieses Betrags durch die kaufende Person an FinCo befreit die kaufende Person von ihrer Zahlungsverpflichtung im Rahmen der betreffenden Rechnung in Bezug auf diesen Betrag.
Darüber hinaus verpflichtet sich die kaufende Person im Rahmen der Anweisung, gegenüber FinCo keine Einwendungen aufgrund der Vertragsbeziehungen zwischen (i) der verkaufenden Person und der kaufenden Person oder (ii) der verkaufenden Person und FinCo (in allen Fällen, sofern sich diese nicht auf den Inhalt der Anweisung beziehen) zu erheben.
Zur Klarstellung wird festgehalten, dass eine entsprechende Anweisung auch mit jedem anderen Finanzierungsinstitut bzw finanzierendem Dritten abgeschlossen werden kann, dies jedoch einer separaten Vereinbarung mit der Marke bedarf.
VI. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Das Eigentum am Kaufgegenstand geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und Übernahme auf die kaufende Person über. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Marke und gilt dies als echter Vertrag zugunsten eines Dritten gemäß § 881 ABGB. Im Falle der Fremdfinanzierung des Kaufpreises ist die Marke berechtigt, ihr Vorbehaltseigentum an den finanzierenden Dritten abzutreten. Der Kaufgegenstand ist ab Zulassung auf die kaufende Person bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises von der kaufenden Person auf Kosten der kaufenden Person gegen die in der KfZ-Vollkaskoversicherung bezeichneten Risiken zu versichern.
2. Die kaufende Person ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung der verkaufenden Person und der Marke Verfügungen, welcher Art immer, über den unter Eigentumsvorbehalt der Marke oder des finanzierenden Dritten stehenden Kaufgegenstand („Vorbehaltsware“) zu treffen.
3. Wenn Dritte Rechte auf die Vorbehaltsware geltend machen, ist die kaufende Person verpflichtet, die verkaufende Person sofort davon zu verständigen und sämtliche Maßnahmen zur Wahrung des Eigentums der Marke zu ergreifen, wobei diese Verpflichtung als echter Vertrag zugunsten eines Dritten gemäß § 881 ABGB gilt.
VII. VERZUGSFOLGEN
Die Verzugsfolgen werden im Folgenden geregelt:
1. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen idHv (i) 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für Unternehmer (auch „B2B-Kunden“) und (ii) von 4 Prozentpunkten für alle anderen Kunden zu bezahlen.
2. Erfüllt die kaufende Person den Vertrag nicht oder nicht vollständig oder gelangt sie in Verzug, insbesondere durch Nichtübernahme des Kaufgegenstandes innerhalb der Abholfrist gemäß Punkt IV. 2 der AGB, ist die verkaufende Person unter Setzung einer Nachfrist von 14 (vierzehn) Tagen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch die kaufende Person und Rücktritt durch die verkaufende Person oder bei unbegründetem Rücktritt durch die kaufende Person ist die verkaufende Person berechtigt, entweder 10 (zehn) Prozent des Kaufpreises als Vertragsstrafe zu verlangen oder Schadenersatz geltend zu machen. Ist die kaufende Person Verbraucher, so unterliegt diese Vertragsstrafe dem richterlichen Mäßigungsrecht.
4. Im Falle des Eintrittes eines von der verkaufenden Person zu vertretenden Lieferverzuges ist die kaufende Person, die Verbraucher ist, unter Setzung einer 14 (vierzehn) tägigen Nachfrist berechtigt, schriftlich vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ist die kaufende Person Unternehmer, so kann sie Im Falle des Eintrittes eines von der verkaufenden Person zu vertretenden Lieferverzuges, frühestens nach vier Wochen nach dem verbindlichen Liefertermin unter Setzung einer 14 (vierzehn) tägigen Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten.
5. Der Ersatz eines der kaufenden Person infolge Verzugs der verkaufenden Person entstandenen Schadens, welcher Art auch immer, ist außer (i) bei vorsätzlichem Handeln, wenn die kaufende Person Unternehmer ist, und (ii) bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, wenn die kaufende Person Verbraucher ist, ausgeschlossen. Ist die kaufende Person Verbraucher, so gilt diese Haftungsbeschränkung auch nicht für Personenschäden.
VIII. GEWÄHRLEISTUNG
1. Die verkaufende Person trifft als Übergeber des Fahrzeuges der Marke eine gesetzliche Gewährleistungspflicht. Diese gesetzliche Gewährleistungsfrist gilt unbeschadet einer von der Marke eingeräumten vertraglichen Garantie ("Neuwagengarantie“) und wird die gesetzliche Gewährleistungspflicht durch die Neuwagengarantie nicht eingeschränkt.
2. Die verkaufende Person kann sich vom Anspruch auf Preisminderung und Aufhebung des Vertrages dadurch befreien, dass sie innerhalb angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie austauscht oder innerhalb angemessener Frist in einer für die kaufende Person zumutbaren Weise eine Verbesserung durchführt oder das Fehlende nachträgt.
3. Im Falle der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des Kraftfahrzeuges durch die kaufende Person hat diese der verkaufenden Person eine angemessene Abgeltung für die Benützung zu leisten.
4. Ist die kaufende Person Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist, unbeschadet der Rügeobligenheit gemäß § 377 f UGB, ein Jahr. Wurden im Rahmen der Gewährleistung Teile ersetzt oder ausgetauscht, so führt auch ein solcher Ersatz oder Austausch zu keiner Verlängerung der Gewährleistungsfrist.
5. Die Haftung der verkaufenden Person für Mangel- und Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, sofern der verkaufenden Person nur leicht fahrlässiges Handeln anzulasten ist. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht für Personenschäden, wenn die kaufende Person Verbraucher ist. Für von Dritten vorgenommene Ein- und Umbauten und sonstige Veränderungen am Kaufgegenstand, die nicht bereits Gegenstand des Kaufvertrags sind, besteht keine Haftung der verkaufenden Person und ist diese ausgeschlossen.
6. Ansprüche aus der Gewährleistung kann die kaufende Person gegenüber der verkaufenden Person geltend machen. Die Mängel aus der Gewährleistung können faktisch aber auch bei allen übrigen Vertragswerkstätten der Marke, die über www.opel.at abrufbar sind, behoben werden.
IX. ANGABEN ZU EMISSIONEN, VERBRAUCHWERTEN UND REICHWEITEN
Die kaufende Person anerkennt und akzeptiert, dass in den öffentlich zur Verfügung stehenden Verkaufsdokumenten und in dem Kaufvertrag
allenfalls angegebene Werte zu Emissionen, insbesondere CO2-Emissionen, zum Kraftstoffverbrauch und zur Reichweite des Kaufgegenstands:
(i) - soweit anwendbar - gemäß dem WLTP-Testverfahren nach der Verordnung (EU) 2017/1151 und Verordnung (EG) 715/2007 bestimmt werden und daher lediglich als Richtwerte zu Vergleichszwecken dienen und jedenfalls die tatsächlichen Werte unter Alltagsbedingungen nicht abbilden können, weil diese im tatsächlichen Fahrbetrieb in Abhängigkeit von zahlreichen Faktoren, wie etwa dem persönlichen Fahrstil, der Bereifung, den Wetter- und Straßenbedingungen, der Streckenbeschaffenheit sowie der Verwendung des Kaufgegenstands, den gewählten Optionen sowie der Ausstattung und Beladung des Kaufgegenstands stark abweichen können; und
(ii) aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeuges zu abweichenden Steuern, Abgaben oder Gebühren führen können.
X. EINTAUSCHFAHRZEUG
Die verkaufende Person oder die Marke kann das im lastenfreien Eigentum der kaufenden Person stehende Gebrauchtfahrzeug mit Genehmigungsdokument gemäß einem separatem Ankaufsvertrag („Ankaufsvertrag“) in Zahlung nehmen. Beim Ankaufsvertrag handelt es sich in jedem Fall um eine vom Kaufvertrag über das Neufahrzeug unabhängige, eigenständige Kaufvereinbarung.
XI. FLOTTENKLAUSEL FÜR UNTERNEHMER (B2B-Kunden)
1. Die kaufende Person verpflichtet sich, die Bestimmungen dieses Punktes, welche wesentliche Bedingungen des Kaufvertrags sind, strikt einzuhalten:
1.a) Die kaufende Person verpflichtet sich, den oder die Kaufgegenstände (auch „kaufgegenständliches Kraftfahrzeug“) ausschließlich auf ihren Namen zuzulassen und binnen einer Frist von 6 Monaten nach der Zulassung des jeweiligen kaufgegenständlichen Kraftfahrzeuges das bzw. die kaufgegenständlichen Kraftfahrzeuge ausschließlich für ihren eigenen beruflichen Zweck zu verwenden und keines zu geschäftlichen Zwecken weiterzuverkaufen; es wird ausdrücklich vereinbart, dass jeder Weiterverkauf des bzw. der kaufgegenständlichen Kraftfahrzeuge innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der genannten Zulassung als Weiterverkauf zu geschäftlichen Zwecken angesehen wird, sofern die kaufende Person nicht das Gegenteil beweist. Als Weiterverkauf zu geschäftlichen Zwecken im Sinne dieser Bestimmung gilt aber jedenfalls auch ein Weiterverkauf außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit oder des Geschäftsgegenstands der kaufenden Person.
1.b) Die kaufende Person verpflichtet sich, über erste Aufforderung der verkaufenden Person, sofern diese innerhalb der Frist von 6 (sechs) Monaten ab dem Zeitpunkt der gemäß lit a) genannten Zulassung erfolgt, der verkaufenden Person unverzüglich schriftlich unter Anschluss aller geeigneten Dokumente nachzuweisen, dass die kaufende Person das kaufgegenständliche Kraftfahrzeug (bzw. die kaufgegenständlichen Kraftfahrzeuge) tatsächlich für seine eigenen beruflichen Zwecke verwendet und das kaufgegenständliche Kraftfahrzeug nicht (bzw. keines der kaufgegenständlichen Kraftfahrzeuge) zu geschäftlichen Zwecken weiterverkauft wurde(n). Kommt die kaufende Person dieser Verpflichtung nicht binnen 72 Stunden ab Erhalt der Aufforderung durch die verkaufende Person nach, kann die verkaufende Person die Auslieferung der allenfalls noch laufenden Bestellungen aussetzen und von ihrem Auflösungsrecht und/oder ihrem Rückforderungsrecht gemäß Absatz 2 Gebrauch machen kann.
2. Für den Fall, dass die kaufende Person eine der vorgenannten Verpflichtungen nicht einhält, hat die verkaufende Person, unbeschadet aller anderen Ansprüche, das Recht, mittels eines an die kaufende Person gesendeten eingeschriebenen Briefs mit Rückschein (i) den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Setzung einer Nachfrist aufzulösen und/oder (ii) von der kaufenden Person alle Rabatte, Prämien und sonstige Vergütungen welcher Art auch immer, die ihr für oder im Zusammenhang mit dem oder den kaufgegenständlichen Kraftfahrzeugen gewährt wurden, von der kaufenden Person samt gesetzlichen Zinsen gemäß § 1333 ABGB zurückzuverlangen und die kaufende Person verpflichtet sich diesbezüglich zur unverzüglichen Rückerstattung.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht, in dessen Sprengel der Firmensitz der verkaufenden Person gelegen ist.
XII. WEITERE ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR KONSUMENTEN UND HINWEIS AUF BESONDERE RÜCKTRITTSRECHTE NACH DEM KSCHG
1. Ist die kaufende Person Verbraucher, so kann sie nach Maßgabe der § 3, § 3a und § 4 KSchG vom Vertrag zurücktreten („KSchG-Rücktrittsrecht“). Auf das bestehende Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz („FAGG“) und die entsprechenden Bestimmungen in den Online-AGB sowie die gesonderte Belehrung über das diesbezüglich bestehende Rücktrittsrecht wird an dieser Stelle ebenfalls hingewiesen.
2. Das KschG-Rücktrittsrecht besteht insbesondere, wenn
2a) die kaufende Person ihre Vertragserklärung weder in den von der verkaufenden Person für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von dieser dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat, es sei denn (i) die kaufende Person, hat die geschäftliche Verbindung mit der verkaufenden Person oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt oder (ii) dem Zustandekommen des Kaufvertrags ist keine Besprechung vorangegangen oder (iii) oder die Vertragserklärung der kaufenden Person wurde in Abwesenheit der verkaufenden Person abgegeben.
2b) ohne Veranlassung der kaufenden Person für ihre Einwilligung maßgebliche Umstände, die die verkaufende Person im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten, es sei denn der kaufenden Person war bei den Vertragsverhandlungen bewusst, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden.
3. Das Rücktrittsrecht ist an keine bestimmte Form gebunden; die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist absendet. Die Frist beträgt im Falle des KSchG-Rücktrittsrechts gemäß Punkt XII.2.a) 14 Tage ab Zustandekommen des Kaufvertrags bzw Übergabe des Kaufgegenstands an die kaufende Person. Im Falle des KSchG-Rücktrittsrechts gemäß Punkt XII.2.b) beträgt die Frist eine Woche, sobald für die kaufende Person erkennbar ist, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.
4. Über die kaufende Person das KSchG-Rücktrittsrecht aus so hat Zug um Zug
4a) die verkaufende Person alle empfangenen Zahlungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den von der kaufenden Person auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen,
4b) die kaufende Person den Kaufgegenstand zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen. Ist die Rückstellung des Kaufgegenstands unmöglich oder untunlich, so ist dessen Wert zu vergüten, soweit er für die kaufende Person einen klaren und überwiegenden Vorteil darstellt.
XIII. SONSTIGE VERTRAGSBESTIMMUNGEN
Wir haben die Belehrung zum Rücktrittsrecht verkürzt und von der Zitierung der Gesetzesstelle Abstand genommen, um die AGB etwas übersichtlicher zu machen. Die Belehrung entspricht auch in dieser Form dem Gesetz und der Anwendungsbereich des KSchG-cht schriftlich bekanntgegeben hat.
Schriftliche Erklärungen können rechtswirksam ausschließlich an die im Kaufantrag angegebene oder an eine andere schriftlich mitgeteilte Adresse gerichtet werden, wobei die Vertragsparteien verpflichtet sind, allfällige Änderungen der im Kaufantrag genannten Anschrift unverzüglich schriftlich dem anderen Vertragsteil bekannt zu geben. Zustellungen an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Anschrift gelten als zugegangen, wenn der andere Vertragsteil eine Änderung seiner Anschrift nicht schriftlich bekanntgegeben hat.
XIV. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNGS-GESETZ (AStG)
Die verkaufende Person ist nicht verpflichtet und wird auch nicht an einem Verfahren zur alternativen Beilegung von Streitigkeiten teilnehmen.
XV. ANWENDBARES RECHT
GELTUNG DER ALLGEMEINEN Online-NUTZUNGS- und GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den Verkauf von Neufahrzeugen („Online-AGB“) der Opel Austria GmbH („Marke“)
1. Für Kaufanträge, Bestellungen und Kaufverträge (nachfolgend allgemein als ein „Kaufvertrag“ bezeichnet), die im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz 2014 („FAGG“) im Fernabsatz, außerhalb von Geschäftsräumen oder durch Verwendung von Fernkommunikationsmittel (insbesondere durch Online-Kommunikationsmittel) erfolgen („Online-Kauf“), gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf den Neufahrzeugen der Marke („AGB“) diese besonderen allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf („Online-AGB“). Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB und den Online-AGB gehen für den Online-Kauf die Online-AGB vor.
2. Diese Online-AGB gelten für den Online-Kauf von Neufahrzeugen der Marke über die folgende Website der Marke: www.opel.at („Website“).
3. Die Website ermöglicht den Onlinekauf von noch herzustellenden oder von bereits auf Lager befindlichen Neufahrzeugen der Marke. Die kaufende Person hat auch die Möglichkeit, Garantieverlängerungen und Kundendienstverträge für das von ihr bestellte Neufahrzeug (auch „Kaufgegenstand“) über die Website abzuschließen. Zudem hat die kaufende Person die Möglichkeit, Zubehör und gegebenenfalls sonstige Dienstleistungen über die Website zu bestellen.
4. Verkaufende Person des Kaufvertrags ist dabei jene Verkaufsstelle, die auf der Website ab dem Zeitpunkt bekanntgegeben werden, in dem die kaufende Person die Auswahl der Verkaufsstelle getroffen hat.
5. Der Kaufvertrag wird der kaufenden Person ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt und kann vom Kunden gespeichert und ausgedruckt werden.
6. Die AGB, die Online-AGB, die Produkte und die Preise auf der Website können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Sie bleiben gültig, solange sie auf der Website abrufbar sind. Für jeden Online-Kauf gelten die Online-AGB, AGB und Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website abrufbar und durch Bestätigung Bestandteil des Kaufvertrags geworden sind.
7. Im Falle des fremdfinanzierten Kaufs des Kaufgegenstands bedarf es des Abschlusses von zusätzlichen Verträgen mit dem finanzierenden Kreditinstitut bzw der finanzierenden Leasinggesellschaft („Kreditinstitut“).
8. Die kaufende Person kann im Rahmen des Online-Kaufs ein indikatives, somit unverbindliches oder ein verbindliches Angebot für die Inzahlungnahme ihres eigenen Fahrzeugs („Eintauschfahrzeug“) anfordern („Angebot für die Inzahlungnahme“). Das Angebot für die Inzahlungnahme unterliegt besonderen Bedingungen, die von den vorliegenden Online-AGB abweichen.
9. Mit Klicken auf den Button „BEZAHLEN UND BESTELLEN“ ist für die kaufende Person die Zahlungsverpflichtung des Kaufpreises für den Kaufgegenstand verbunden. Die kaufende Person erhält eine Bestellbestätigung per E-Mail zugesendet.
10. Im Fall der Eigenfinanzierung des Kaufgegenstands muss die kaufende Person eine Anzahlung leisten, deren Höhe ihr im Rahmen des Bestellvorgangs auf der Website mitgeteilt wird.
11. Im Fall eines Fremdfinanzierten Kaufs erfolgt die Bestellung der kaufenden Person unter dem Vorbehalt, dass das Kreditinstitut der kaufenden Person ein Finanzierungsangebot („Finanzierungsangebot“) unterbreitet und die kaufende Person dieses Finanzierungsangebot annimmt. Die kaufende Person wird auf die Website des Kreditinstituts weitergeleitet, um den für den Fremdfinanzierten Kauf erforderlichen Finanzierungs- oder Leasingantrag mit dem Kreditinstitut auszufüllen. Nach der Annahme des Finanzierungs- oder Leasingantrags durch das Kreditinstitut erhält die kaufende Person eine E-Mail mit der Bestätigung der Bestellung des Kaufgegenstands.
12. Die Auslieferung des Kaufgegenstands erfolgt an der Adresse der Verkaufsstelle, die der kaufenden Person im Rahmen des Bestellvorgangs auf der Website mitgeteilt wird.
13. Die kaufende Person, die eine Bestellung auf der Website abgegeben hat, muss den Kaufgegenstand persönlich abholen, die Übernahme durch einen Vertreter wird abgelehnt. Im Zeitpunkt der Übernahme muss die kaufende Person der verkaufenden Person ihre Identität durch einen offiziellen Ausweis (Pass, Führerschein) nachweisen von dem die verkaufende Person eine Kopie anfertigt. Die Auslieferung wird von der verkaufenden Person und von der kaufenden Person auf einem Lieferschein unterschrieben, von dem beide Seiten eine Kopie erhalten.
BELEHRUNG ÜBER DAS RÜCKTRITTSRECHT NACH DEM FAGG
1. Ist die kaufende Person Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG steht ihr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Rücktrittsrecht zu, sofern der Kaufvertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist („FAGG-Rücktrittsrecht“).
2. Der Rücktritt kann binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen erklärt werden („Widerrufsfrist“). Die Widerrufsfrist beginnt zu laufen, sobald die kaufende Person oder ein von ihm zur Übernahme des Kaufgegenstands bestimmter Dritter, den Kaufgegenstand übernommen hat.
3. Zur Ausübung des Rücktrittsrechts ist es erforderlich, dass die kaufende Person die verkaufende Person über ihren Entschluss den Kaufvertrag zu widerrufen in einer eindeutigen Erklärung informiert („Widerrufserklärung“). Dazu kann die kaufende Person das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das auch unter www.opel.at abrufbar ist, dessen Verwendung jedoch nicht zwingend ist.
4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn die kaufende Person die Widerrufserklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet
5. Wenn die kaufende Person den Kaufvertrag widerruft, hat die verkaufende Person alle Zahlungen, die sie von ihr erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Erhalts der Widerrufserklärung zurückzuzahlen. Die Rückzahlung erfolgt durch dasselbe Zahlungsmittel, dass die kaufende Person für die Zahlungen gemäß dem Kaufvertrag verwendet hat, es sei denn, dass etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Für die Durchführung der Rückzahlung wird kein besonderes Entgelt oder Kostenersatz verrechnet.
6. Die verkaufende Person kann die Rückzahlung verweigern, solange sie den Kaufgegenstand nicht zurückerhalten hat oder ihr die kaufende Person nicht zumindest den Nachweis erbracht hat, dass sie den Kaufgegenstand zurückgesandt hat.
7. Übt die kaufende Person ihr Rücktrittsrecht aus, so hat die kaufende Person den Kaufgegenstand unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag an sie die Widerrufserklärung abgesendet hat, an die verkaufende Person zurückzugeben oder zu übersenden. Die Rückgabe kann bei der Auslieferungsstelle erfolgen, bei der die kaufende Person den Kaufgegenstand übernommen hat.
8. Die kaufende Person hat die Kosten für die Rücksendung des Kaufgegenstands zu tragen, sofern sie sich der Dienste eines Transportunternehmens für die Rücksendung bedient. Die Kosten dieses Transportunternehmens variieren je nach Distanz und Transportunternehmen.
9. Übt die kaufende Person ihr Rücktrittsrecht aus, so hat die kaufende Person für den Wertverlust des Kaufgegenstands dann aufzukommen, wenn dieser Wertverlust auf die Nutzung des Kaufgegenstands zurückzuführen ist, die über eine erforderliche einfache Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Kaufgegenstands hinausgegangen ist.
10. Übt die kaufende Person ihr Rücktrittsrecht aus und hat sie bei Abschluss des Kaufvertrags ein Eintauschfahrzeug an die verkaufende Person oder die Marke verkauft („Kaufvertrag über das Eintauschfahrzeug“), so kann die kaufende Person eine gütliche Einigung hinsichtlich dieses Eintauschfahrzeugs und die Auflösung des Kaufvertrags über das Eintauschfahrzeug vorschlagen („Rückabwicklungsvorschlag“). Sofern das Eintauschfahrzeug im Zeitpunkt des Rückabwicklungsvorschlags noch nicht verkauft ist, wird der Kaufvertrag über das Eintauschfahrzeug rückabgewickelt und das Eintauschfahrzeug gegen Zahlung des Eintauschpreises an die kaufende Person zurückgestellt.
11. Hat die kaufende Person ein FAGG-Rücktrittsrecht, so kann die kaufende Person dieses FAGG-Rücktrittsrechts auch jederzeit und ohne Kosten vor Beginn der Widerrufsfrist unter der Voraussetzung ausüben, dass die kaufende Person die verkaufende Person mittels eines E-Mails unter Verwendung der E-Mail-Adresse der kaufenden Person, die im Zeitpunkt des Kaufvertrags genannt ist, von der Ausübung des FAGG-Rücktrittsrechts informiert („FAGG-Rücktrittsinformation“). Die FAGG-Rücktrittsinformation hat die Kontaktdaten der kaufenden Person sowie den Tag und die Nummer des Antrags, der Bestellung oder des Kaufvertrags zu enthalten. Der solcherart erklärte Rücktritt wird nach Erhalt einer Empfangsbestätigung der FAGG-Rücktrittsinformation von der verkaufenden Person durch die kaufende Person wirksam.
MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An
Opel Austria GmbH
Groß-Enzersdorferstraße 59
1220 Wien, Österreich
Opel.austria@opel.com
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*)
- Bestellt am (*)/ erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
*) Unzutreffendes bitte streichen.
PRÄAMBEL
In Erwägung nachstehender Gründe:
a. Der ANBIETER stellt für seine FAHRZEUGE, wie hier definiert, eine Reihe von Diensten in Verbindung mit dem werkseitig im FAHRZEUG eingebauten GERÄT zur Verfügung.
b. In Verbindung mit dem GERÄT werden die folgenden Dienste angeboten:
Connect ONE Services: Das sind die Dienste, die automatisch und ohne zusätzliche Kosten ab dem Zeitpunkt der Auslieferung des FAHRZEUGS durch den Händler zur Verfügung stehen und abonniert sind. Einige dieser Dienste können die Aktivierung durch den Kunden oder den Nutzer (falls zutreffend) erfordern.
Connect PLUS Services: Das sind die Zusatz-Dienste, sofern verfügbar, die ein zusätzliches Abonnement und die Aktivierung durch den Kunden oder Nutzer (falls zutreffend) bei der Annahme und ggf. eine Bezahlung erfordern.
Connect PREMIUM Services: Das sind die Zusatz-Dienste, sofern verfügbar, die ein zusätzliches Abonnement erfordern, das optional vom Kunden oder Nutzer (falls zutreffend) bei der Annahme und gegen Bezahlung aktiviert werden kann.
c. Die vorliegenden AGB beziehen sich ausschließlich auf die Connect ONE Services, die im Folgenden der Einfachheit halber als „DIENSTE“ bezeichnet werden.
d. Eine detaillierte Beschreibung der Connect Plus Services und Connect Premium Services, sofern verfügbar, finden Sie in den jeweiligen allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen auf der WEBSITE. Wenn die Connect Plus Services und Connect Premium Services nicht verfügbar sind, beachten Sie bitte die allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen für die einzelnen auf der WEBSITE angebotenen Dienste.
e. Die DIENSTE und Zusatz-Dienste können gegebenenfalls vom LOKALEN ANBIETER (mit-)verkauft werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rechnung.
Der KUNDE erkennt an, dass dieses Dokument integraler Bestandteil des Vertrages über den Kauf von Fahrzeugen darstellt, die werkseitig mit dem GERÄT ausgestattet werden (der „Kaufvertrag“). Die Unterzeichnung des Kaufvertrags, einschließlich der AGB, ist zwingend erforderlich, um die DIENSTE nutzen zu können.
Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags bestätigt der KUNDE, alle Bestimmungen dieser AGB gelesen und akzeptiert zu haben und umfassend darüber aufgeklärt worden zu sein.
Der KUNDE versteht und akzeptiert, dass das jeweilige Abonnement der DIENSTE und der Zusatz-Dienste an das FAHRZEUG gebunden ist.
Die Übertragung des GERÄTS und der DIENSTE auf ein anderes als das durch diesen Kaufvertrag identifizierte FAHRZEUG ist nicht zulässig.
Die wesentlichen Elemente des DIENSTES werden in Anhang I dargelegt. Einige DIENSTE werden in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Typzulassungsrecht und den spezifischen Vorschriften des Landes erbracht, in dem das FAHRZEUG verkauft wird. Für einige der in Anhang I beschriebenen DIENSTE ist möglicherweise eine weitere Online-Aktivierung notwendig.
Diese DIENSTE zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:
- Dauer: Einzelheiten über die Geltungsdauer der DIENSTE, sofern sie nicht in Anhang I dargelegt sind, können auf der WEBSITE eingesehen werden.
- Die DIENSTE können im Einklang mit neuen technischen und/oder rechtlichen Anforderungen, wie in Punkt 4.1.2 dargelegt, erweitert werden.
Der KUNDE sollte auch Anhang I sorgfältig lesen. Darin sind alle wichtigen Aspekte, Parameter und eventuellen Einschränkungen der DIENSTE enthalten:
Es besteht Einverständnis darüber, dass diese AGB das Regelwerk darstellen, das von allen KUNDEN zu befolgen ist und, dass diese auch dafür sorgen müssen, dass andere NUTZER darüber aufgeklärt werden und sich entsprechend verhalten.
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- „OPERATING CENTER“ (Betriebszentrum): bezeichnet die von den SERVICE PROVIDERN eigenständig verwaltete Betriebsleitstelle, über die den KUNDEN (oder den NUTZERN des FAHRZEUGS) im Falle eines Unfalls oder der Notwendigkeit einer Pannenhilfe die entsprechenden Assistenzdienste zur Verfügung gestellt werden.
- „ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)“: diese beziehen sich auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung und den Verkauf der DIENSTE.
- „GERÄT“: das werkseitig im FAHRZEUG eingebaute, computergestützte Gerät, das die Nutzung der DIENSTE ermöglicht – einschließlich aber nicht beschränkt auf Telekommunikationsboxen, Touchscreens oder Konnektivitätsgeräte, die für die Nutzung der DIENSTE erforderlich sind – und vom KUNDEN zusammen mit dem FAHRZEUG erworben wurde.
Das GERÄT dient zur Erfassung von Fahrzeugdaten und -informationen, insbesondere in Bezug auf seinen Aufenthaltsort, Fahrtrichtung, zurückgelegte Wegstrecke und sonstige Diagnosedaten.
- „LOKALER ANBIETER“ bezeichnet das Unternehmen, das vom ANBIETER beauftragt wurde, die DIENSTE und Zusatz-Dienste an KUNDEN anzubieten und zu verkaufen.
- „Beschreibung der DIENSTE“: die Beschreibung der in Anhang I aufgeführten Dienste.
- „ANBIETER“: entweder (i) Stellantis Europe S.p.A., mit Sitz in Turin, Italien, Corso Giovanni Agnelli N. 200, PLZ 10135, Steuernr. und USt-IdNr. 7973780013, Grundkapital gezeichnet und eingezahlt: EUR 850.000.000, eingetragen im Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten (R.E.A.) von Turin, Italien, unter der Nr. 07973780013, für die Marken Fiat, Fiat Professional, Alfa Romeo, Lancia, Jeep und Abarth, oder (ii) PSA Automobiles SA eine Société par actions simplifiée (Stellantis Auto S.A.S.) mit einem Grundkapital von 300.176.800 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Versailles, Frankreich, unter der Nr. 542 065 479, mit Sitz in 2-10 Boulevard de l'Europe, 78300 Poissy, Frankreich für die Marken Peugeot, Citroën, DS Automobiles, Vauxhall und Opel. Sowohl Stellantis Europe S.p.A. als auch PSA Automobiles SA (Stellantis Auto S.A.S.) werden von Stellantis N.V. kontrolliert. Der ANBIETER der DIENSTE gemäß diesen AGB ist in Anhang I für die jeweilige Marke angegeben.
- „SUPPLIER ASSISTANCE NETWORK“ (Assistenz-Netzwerk des Anbieters): bezeichnet Einzelhändler oder Retailer, die vom ANBIETER autorisiert wurden, FAHRZEUGE zu verkaufen oder zu warten sowie jede andere Person, die vom ANBIETER autorisiert wurde, Assistenzdienste für FAHRZEUGE zur Verfügung zu stellen.
- „SERVICE PROVIDER“: bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die einen Dienst, eine Ausstattung oder eine Struktur bereitstellt, die mit den DIENSTEN des FAHRZEUGS verbunden ist.
- „DIEBSTAHL“: bezeichnet eine Straftat im Sinne der jeweils geltenden Gesetze, die von jedem begangen wird, der das Eigentum eines anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
- „RAUB“: bezeichnet eine Straftat im Sinne der jeweils geltenden Gesetze, die von jedem begangen wird, der mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einem anderen sein Eigentum wegnimmt oder abnötigt.
- „MARKE“ bezeichnet entweder Fiat, Fiat Professional, Alfa Romeo, Lancia, Jeep, Abarth, Peugeot, Citroën, DS Automobiles, Vauxhall oder Opel (je nach Sachlage).
-„FAHRZEUGLOKALISIERUNG“: Die GERÄTE-Funktion, mit der, wenn sie aktiviert ist, die Fahrzeugposition (z.B. über GPS) erfasst werden kann.
- „BETRIEBSSYSTEM“: das computergesteuerte System, das mit dem im FAHRZEUG eingebauten GERÄT verbunden ist und über welches die DIENSTE bereitgestellt werden.
- „DIENST/E“: die in der Servicebeschreibung beschriebenen Dienste.
- „WEBSITE“: bezeichnet das Portal, das über die Internetadresse im Abschnitt „Connected Services (Konnektivität)“ auf der Website der jeweiligen FAHRZEUGMARKE zugänglich ist und auf der der KUNDE alle weiteren Informationen über die Funktionen und den Betrieb der DIENSTE sowie über deren Verfügbarkeit und Abdeckung je nach Modell und Verkaufsland des FAHRZEUGS finden kann.
- „KUNDE“: Der Kunde, der den Kaufvertrag unterzeichnet hat und die DIENSTE nutzt. Handelt es sich dabei um eine natürliche Person, die im Rahmen dieser AGB zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit liegen, wird sie in diesen AGB auch als VERBRAUCHER bezeichnet.
- „FAHRZEUG“: bezeichnet ein zugelassenes Neufahrzeug der jeweiligen Marke, das in Anhang 1 aufgeführt und mit dem GERÄT ausgestattet ist
- „MOBILE ANWENDUNG“: bezeichnet die Anwendung für Smartphone, Smartwatch -Geräte, auf denen der KUNDE die DIENSTE nutzen und die entsprechenden Konfigurationen festlegen kann
- „NUTZER“: bezeichnet den Fahrer, der das FAHRZEUG und die damit verbundenen DIENSTE nutzt und nicht der KUNDE sein muss.
2. ZWECK
Der Zweck dieser AGB ist es, die Beziehung zum KUNDEN, der die DIENSTE nutzt, zu definieren und zu regeln.
3. GERÄTE-Funktionen und Remote-GERÄTEMANAGEMENT
3.1. Netzwerk-Kommunikationsverbindung und Datenübermittlung
Nach dem Einbau des GERÄTS in das FAHRZEUG wird eine Netzwerk-Kommunikationsverbindung zwischen dem FAHRZEUG und dem jeweiligen BETRIEBSSYSTEM hergestellt und aufrechterhalten, um die für die Erbringung der DIENSTE erforderliche Datenübermittlung durchzuführen. Eine solche Netzwerk-Kommunikationsverbindung ermöglicht je nach Art der erbrachten Dienste die Übermittlung bestimmter FAHRZEUG-Daten über das Mobilfunknetz (sofern die Reichweite es erlaubt) an das BETRIEBSSYSTEM, einschließlich aber nicht beschränkt auf Folgendes:
- Status des FAHRZEUGS oder Diagnosedaten wie z. B. Motortemperatur, Öldruck, Kraftstoffverbrauch, Kilometerzahl, aktuelle Batterieladung, Standardcodes, Protokolle, Wartungsprobleme.
- „Alarme“ des FAHRZEUGS, wie z. B. getrennte Batteriekabel, abgeklemmte und/oder ungeladene Batterie, Bewegung des FAHRZEUGS bei abgezogenem Schlüssel, Benachrichtigung über mutmaßliche Unfälle.
- Nutzung des FAHRZEUGS, wie z. B. Position, zurückgelegte Wegstrecke, Betriebsstunden oder Standzeiten des FAHRZEUG-Motors, Geschwindigkeit.
- Daten, die für DIENSTE wie Navigationsinformationen, Sprachanfragen, Nachrichten erforderlich sind.
Wenn der KUNDE die Kontrolle über die Datenübermittlung haben möchte, kann der KUNDE jederzeit die entsprechende Datenweitergabe einschränken, indem er die jeweiligen Datenschutzeinstellungen für das FAHRZEUG ändert. Die Art und Weise, wie die entsprechenden Datenschutzeinstellungen geändert werden, hängt von der Ausstattung des FAHRZEUGS ab. Bitte konsultieren Sie die Bedienungsanleitung oder das Handbuch, oder wenden Sie sich an das Kundencenter des ANBIETERS für weitere Informationen.
Entscheidet sich der KUNDE für eine Einschränkung der Datenübermittlung, insbesondere der Übermittlung von Geolokalisierungsdaten, kann dies die Erbringung der DIENSTE einschränken.
Die Übermittlung von Daten, die für den Verbindungsaufbau, das Gerätemanagement, die Erbringung der DIENSTE in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Typzulassungsrecht und den Vorschriften, Software- und Firmware-Updates und die Verwaltung von Standardcodes erforderlich sind, werden von den Datenschutzeinstellungen nicht berührt.
3.2. Datennutzung - Verbesserung der Produktqualität
Der KUNDE erkennt an und stimmt zu, dass zur Verbesserung der Qualität der vom ANBIETER hergestellten Produkte Diagnosedaten aus dem FAHRZEUG - mit Ausnahme der Geolokalisierung des FAHRZEUGS - zum Zwecke der FAHRZEUGDIAGNOSE, Datenanalyse, Erstellung von Statistiken zur Produktverbesserung an den ANBIETER übertragen werden. Weitere Informationen hierzu und zu weiteren Zwecken sind in dem Anhang II "Europäische Datenschutzrichtlinie für vernetzte Fahrzeuge (Connected Vehicles)" beschrieben.
3.3. Remote-GERÄTEMANAGEMENT und Updates
Unbeschadet des nachstehenden Punktes 12 werden das erforderliche Gerätemanagement und die notwendigen Software- und Firmware-Updates im Zusammenhang mit der Soft- und Firmware für die DIENSTE aus der Ferne/remote durchgeführt, insbesondere unter Verwendung der „Over the Air“-Technologie. „Over-the-Air“-Technologie bezeichnet jegliche Kommunikation ohne physische Netzwerkverbindung (z. B. GSM 4G, WLAN).
Dazu wird nach jedem „Einschalten“ eine sichere Funknetzverbindung zwischen dem Fahrzeug und dem Server des Gerätemanagements hergestellt, sofern ein Mobilfunknetz verfügbar ist. Je nach Ausstattung des Fahrzeugs muss die Konfiguration der Verbindung auf „Connected vehicle“ (vernetztes Fahrzeug) eingestellt werden, damit die Verbindung zum Funknetz hergestellt werden kann.
Ungeachtet eines gültigen Connected Service-Abonnements werden Software- und Firmware-Updates zur Produktsicherheit oder zum Produktschutz durchgeführt sowie, wenn die Verarbeitung für die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der jeweilige Hersteller des FAHRZEUGS unterliegt (z. B. geltendes Produkthaftungsrecht, eCall-Verordnung) oder wenn die Verarbeitung zum Schutz lebenswichtiger Interessen der jeweiligen Fahrzeugnutzer und Insassen notwendig ist.
Die Einrichtung einer sicheren Funknetzverbindung und die damit verbundenen Remote-Updates sind von den Datenschutzeinstellungen nicht betroffen und werden grundsätzlich auf Initiierung durch den KUNDEN oder NUTZER nach einer entsprechenden Benachrichtigung durchgeführt.
4. Annahme, Aktivierung, Änderung und Geltungsbereich der AGB
4.1.1 Annahme der AGB
Mit Unterzeichnung des Kaufvertrags oder durch die Nutzung des GERÄTS und der DIENSTE nimmt der KUNDE diese ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN an und akzeptiert sie.
4.1.2 Aktivierung
Wie in Anhang I erwähnt, erfordern bestimmte DIENSTE - die bereits bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags verfügbar sind - möglicherweise eine weitere Online-Aktivierung. In diesem Fall muss der KUNDE das entsprechende Online-Aktivierungsverfahren befolgen, um die jeweiligen DIENSTE nutzen zu können.
4.2. Änderungen der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Der ANBIETER hat das Recht, diese AGB - vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen - jederzeit und zeitweilig nach eigenem Ermessen zu ändern.
Die KUNDEN werden darüber informiert, dass die DIENSTE im Falle einer Änderung der Vorschriften oder Gesetzgebung, die dies erfordern, geändert werden können.
Alle Änderungen, die diese AGB nicht wesentlich beeinflussen, werden dem KUNDEN mitgeteilt und auf der WEBSITE veröffentlicht und sind ab dem Datum ihrer Veröffentlichung gültig.
Sollte eine Änderung die Rechte und/oder Pflichten des KUNDEN und/oder die Nutzung seiner personenbezogenen Daten gemäß diesen AGB erheblich beeinträchtigen („Wesentliche Änderung“), wobei der ANBIETER in der Lage ist, den KUNDEN zu kontaktieren, wird der ANBIETER den KUNDEN zusätzlich zur Veröffentlichung dieser wesentlichen Änderung auf der WEBSITE per E-Mail (sofern verfügbar) oder auf jede andere dem ANBIETER zur Verfügung stehende Weise über diese wesentliche Änderung informieren.
Sollte sich eine wesentliche Änderung negativ auf den Zugang des Kunden zu den DIENSTEN oder deren Nutzung auswirken, ist der KUNDE berechtigt, diese AGB innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der wesentlichen Änderung kostenlos zu kündigen, indem er sich an das Assistenz-Netzwerk des ANBIETERS und/oder den Kundendienst des ANBIETERS wendet. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die DIENSTE zu kündigen, die gemäß den geltenden Gesetzen erbracht werden.
Die Bestimmungen dieser AGB in ihrer geltenden Fassung sowie sämtliche Aktualisierungen sind jederzeit online auf der WEBSEITE abrufbar.
Die auf der WEBSITE veröffentlichten AGB haben Vorrang vor allen früheren Versionen.
4.3. Geltungsbereich der AGB
Diese AGB gelten gegenüber dem KUNDEN als durchsetzbar, und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem der KUNDE den Kaufvertrag unterzeichnet oder ab dem er mit der Nutzung der DIENSTE beginnt, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Änderungen der AGB sind gegenüber dem KUNDEN durchsetzbar, wenn der KUNDE die DIENSTE nach Eintritt dieser Änderungen weiterhin nutzt oder die Kündigung nicht innerhalb der 30-tägigen Frist ausgesprochen wird.
5. RÜCKTRITTS-/KÜNDIGUNGSRECHT
Unbeschadet der Rücktrittsrechte des KUNDEN ist eine Kündigung der im Rahmen dieser AGB erbrachten DIENSTE ausgeschlossen.
6. Voraussetzungen - Bedingungen für den ordnungsgemäßen Betrieb des GERÄTS und Haftungsbeschränkung - Territoriale Verfügbarkei
6.1. Voraussetzungen
Der KUNDE kann die angebotenen DIENSTE unter folgenden Voraussetzungen nutzen:
- das Fahrzeug ist mit dem entsprechenden GERÄT ausgestattet
- der KUNDE muss rechts- und geschäftsfähig sein, um das FAHRZEUG zu kaufen und den Kaufvertrag zu unterzeichnen
- für bestimmte DIENSTE ist möglicherweise eine spezielle weitere Online-Aktivierung notwendig, wie in Anhang I beschrieben.
Der KUNDE erkennt durch diese AGB an, dass die DIENSTE für die Nutzung an Bord des FAHRZEUGS bereitgestellt werden.
MIT DER UNTERZEICHNUNG DIESER AGB AKZEPTIERT DER KUNDE, DASS DIE GEOLOKALISIERUNGSDATEN DES FAHRZEUGS VERARBEITET UND BEI BEDARF AUF ELEKTRONISCHEM WEGE AN DAS BETRIEBSSYSTEM ÜBERMITTELT WERDEN, UM DIE DURCHFÜHRUNG DER DIENSTE GEMÄSS DEN BESTIMMUNGEN DER DATENSCHUTZRICHTLINIE IN ANHANG II ZU ERMÖGLICHEN.
6.1.1 Data Connectivity
Die Datenverbindung zwischen dem GERÄT und dem BETRIEBSSYSTEM erfolgt über eine im GERÄT eingelegte SIM-Karte.
Data Connectivity ist nur in den auf der WEBSITE angegebenen Ländern aktiv, sofern in der Servicebeschreibung nichts anderes festgelegt ist.
6.2 Bedingungen für den ordnungsgemäßen Betrieb des GERÄTS und Haftungsbeschränkung
Der KUNDE erkennt an, dass die ordnungsgemäße Installation und Inbetriebnahme des GERÄTS wesentliche Voraussetzungen für die Erbringung der DIENSTE sind. Die Installation und Inbetriebnahme des GERÄTS erfolgt durch den ANBIETER. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass das GERÄT kein Risiko für den Zustand oder die Sicherheit des FAHRZEUGS darstellt und dass er es in keiner Weise manipulieren darf.
Sämtliche Einbau-, Ausbau-, Austausch-, Reparatur- und Wartungstätigkeiten oder sonstige Eingriffe am GERÄT während der für das FAHRZEUG gewährten Garantiezeit müssen von einem Mitglied des SUPPLIER ASSISTANCE NETWORKS durchgeführt werden, den der KUNDE über den Kundendienst des ANBIETERS kontaktieren kann.
In diesem Fall wird der KUNDE bei einer Fehlfunktion oder einem Ausfall des GERÄTS dafür sorgen, dass das FAHRZEUG zum Lieferort des Retailers gebracht wird, in dem das FAHRZEUG abgeholt wurde, oder zu einem anderen Mitglied des SUPPLIER ASSISTANCE NETWORKS.
Der KUNDE kann sich an den Kundendienst wenden, um weitere Informationen zu allen Eingriffen zu erhalten, die für das GERÄT erforderlich sein könnten.
Voraussetzung für die Erbringung der DIENSTE durch den ANBIETER ist, dass:
das GPS-Netz korrekt arbeitet und verfügbar ist;
das Mobilfunknetz und das Festnetz korrekt arbeiten und verfügbar sind;
die jeweilige nationale und europäische Kartendatenbank aktuell und das Status-Update der Karten in der MOBILE ANWENDUNG und auf der WEBSITE verfügbar ist.
In folgenden Fällen kann das Funktionieren der DIENSTE nicht garantiert werden, wofür der ANBIETER in keiner Weise haftbar gemacht werden kann:
I. das Fehlen von Karten;
II. unzureichende Reichweite des GPS-Signals und/oder des Mobilfunksignals (sofern verfügbar) und/oder Nichtverfügbarkeit des Netzwerks;
III. das FAHRZEUG befindet sich in einem Gebiet ohne Netzabdeckung bzw. Netzverfügbarkeit;
IV. das FAHRZEUG befindet sich in einem Land, in dem die DIENSTE nicht verfügbar sind; oder
V. DIENSTE-Unterbrechung infolge kurzfristiger Kapazitätsengpässe aufgrund von Spitzenbelastungen der DIENSTE oder Störungen im Bereich von Telekommunikationsanlagen Dritter.
Der KUNDE erkennt an, dass der ANBIETER das Recht hat, DIENSTE auch vorübergehend auszusetzen, um Wartungsarbeiten oder Verbesserungen am Netz oder am System vorzunehmen, oder im Falle einer Netzüberlastung oder aus Gründen der Sicherheit und der Einhaltung von Vorschriften, oder nach Anzeige wegen DIEBSTAHLS des FAHRZEUGS durch den KUNDEN oder auf Verlangen der zuständigen Behörden. Es gilt als vereinbart, dass der ANBIETER in den oben genannten Fällen der Einstellung oder Aussetzung keine Entschädigung oder Rückerstattung an den KUNDEN schuldet.
6.3. Territoriale Verfügbarkeit der DIENSTE
Der Kunde erkennt an, dass die DIENSTE in den Ländern, die in der Liste auf der WEBSITE aufgeführt sind, verfügbar sind, vorbehaltlich der Bestimmungen dieser AGB. Der ANBIETER erbringt die DIENSTE nicht außerhalb dieser Länder und übernimmt daher in solchen Fällen keine Verantwortung gegenüber dem KUNDEN und/oder den NUTZERN des FAHRZEUGS in Bezug auf die DIENSTE.
Alle Informationen zur Verfügbarkeit und Aktivierung der DIENSTE finden Sie auf der WEBSITE, sofern sie nicht bereits in der Servicebeschreibung aufgeführt sind.
7. ZUSTÄNDIGKEITEN DES KUNDEN
Jeder KUNDE ist für seine Verbindung zum GERÄT rechtlich verantwortlich.
Der KUNDE verpflichtet sich, insbesondere folgende anwendbaren Vorschriften einzuhalten und zu wahren:
- Schutz personenbezogener Daten;
- Vertraulichkeit der Korrespondenz und Verbot, die Internetkommunikation abzufangen.
Mit der Nutzung der DIENSTE verpflichtet sich der KUNDE weiterhin:
- die Rechte Dritter (z.B. geistige Eigentumsrechte, Urheberrechte, Markenrechte u.Ä.) nicht zu verletzen und niemanden zu diffamieren, zu belästigen, zu verfolgen oder zu bedrohen;
- alle notwendigen Vorkehrungen für seine Geräte zu treffen, um die Übertragung von Viren oder anderen Programmen oder Codes, die möglicherweise gefährlich oder destruktiv sind, zu verhindern und zu vermeiden;
- seine Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln;
- keine vorsätzlichen Handlungen vorzunehmen, die zur Verschleierung seiner wahren Identität führen;
- Informationen, die einem anderen Kunden gehören, nicht zu ändern, zu modifizieren oder darauf zuzugreifen; oder
- den normalen Betrieb des ANBIETER-Netzwerks oder der mit dem Netzwerk verbundenen Systeme nicht zu unterbrechen oder zu stören.
Der KUNDE erkennt an, dass er umfassend über die mangelnde Zuverlässigkeit des Internets informiert ist und sich bewusst ist, dass eine absolute Sicherheit bei Sendung und Empfang von Daten und der Netzwerkleistung nicht gewährleistet werden kann.
Der KUNDE erkennt an, dass er darüber informiert wurde, dass die Integrität, Authentifizierung und Vertraulichkeit der Informationen, Dateien oder Daten jeglicher Art, die im Internet für die Nutzung der DIENSTE ausgetauscht werden, nicht garantiert werden kann.
Der KUNDE hat jegliche betrügerische, missbräuchliche oder übermäßige Nutzung der DIENSTE zu unterlassen, wie z. B. eine vorsätzliche oder fahrlässige Überlastung der Server, die die Verfügbarkeit der Server oder des Netzwerks des ANBIETERS möglicherweise beeinträchtigen könnte.
8. KUNDENHAFTUNG
8.1. Allgemeine Grundsätze: Sachgemäße Nutzung des GERÄTS und der DIENSTE
Der KUNDE ist berechtigt, das GERÄT und die DIENSTE nach Treu und Glauben und unter Einhaltung der vorliegenden AGB sowie der geltenden Gesetze und Vorschriften zu nutzen, insbesondere der Gesetze in Bezug auf geistiges und gewerbliches Eigentum, IT, Datei- und Datenverwaltung und Schutz personenbezogener Daten. Der KUNDE:
- darf das GERÄT nicht zu kommerziellen Zwecken oder zum Verkauf von Produkten und/oder DIENSTEN nutzen;
- darf das GERÄT nicht dazu nutzen, um anderen zu schaden oder zu einem Zweck, der gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt oder die Rechte Dritter verletzt;
- darf keine rechtsverletzenden Handlungen begehen oder das GERÄT ganz oder teilweise reproduzieren, herunterladen, darstellen, verändern oder einen „Roboter“ oder einen „Website“-Kopierer verwenden;
- darf nicht in das GERÄT eingreifen und/oder es manipulieren;
- darf nicht die Funktionsfähigkeit des GERÄTES beeinträchtigen oder verändern, oder darin enthaltene Daten unterschlagen oder ändern;
- darf weder den normalen Betrieb des GERÄTS stören noch Viren oder andere Technologien einführen, die der Anwendung oder den damit verbundenen DIENSTEN schaden,
- darf das GERÄT nicht manipulieren, beschädigen, entfernen und/oder dessen Funktionalität beeinträchtigen. Der KUNDE erkennt an, dass jede Manipulation oder Entfernung des GERÄTS die Durchführung der DIENSTE beeinträchtigt. Der ANBIETER übernimmt daher keine Verantwortung für die Nichterbringung der DIENSTE aufgrund von Manipulation oder Entfernung des GERÄTS.
Der ANBIETER behält sich das Recht vor, jeden unbefugten Zugriff oder jede Manipulation des GERÄTS als rechtswidrige Handlung zu verfolgen und den zuständigen Behörden zu melden.
Der KUNDE darf keine Handlungen begehen, die die IT-Sicherheit des ANBIETERS und des SERVICE PROVIDERS oder des KUNDEN selbst gefährden, oder den ordnungsgemäßen Betrieb der WEBSITE beeinträchtigen oder unterbrechen.
Der ANBIETER behält sich das Recht vor, die Nutzung des GERÄTS durch einen KUNDEN, der gegen diese AGB verstößt, auszusetzen und den zuständigen Behörden alle erforderlichen Informationen zu übermitteln.
Der KUNDE verpflichtet sich, die DIENSTE nicht für betrügerische, rechtswidrige oder missbräuchliche Zwecke zu nutzen oder in jedem Fall nicht für Zwecke, die nicht im Einklang mit den Bestimmungen der vorliegenden AGB stehen. Der KUNDE verpflichtet sich, die DIENSTE nicht unsachgemäß oder in einer Weise zu nutzen, die den Geschäftsbetrieb, die Dienstleistungen, den Ruf, die Mitarbeiter oder die Einrichtungen des ANBIETERS oder der SERVICE PROVIDER schädigen. Der KUNDE erkennt daher an und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er für alle Forderungen, die Dritte gegenüber dem ANBIETER geltend machen, sowie für alle Aufwendungen haftet, die ganz oder teilweise aus einer solchen missbräuchlichen Verwendung oder aus seinem eigenen Handeln resultieren.
Der KUNDE erkennt daher an und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er die über die DIENSTE erhaltenen Inhalte nicht weiterverkaufen, kopieren, speichern, vervielfältigen, verändern, ausstellen, veröffentlichen, aufführen, übertragen, verbreiten oder davon abgeleitete Werke erstellen darf, und die über die DIENSTE erhaltenen Inhalte nicht für kommerzielle Zwecke nutzen darf. Einige über die DIENSTE erhaltene Informationen sind Eigentum des ANBIETERS, der SERVICE PROVIDER oder Dritter, die die DIENSTE über den ANBIETER zur Verfügung stellen. Diese Informationen können durch Urheberrechte, Markenrechte, Patente oder andere Schutzrechte geschützt sein. Der KUNDE verpflichtet sich, die über die DIENSTE erhaltenen Inhalte nicht anderweitig zu nutzen und/oder zu vervielfältigen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung des ANBIETERS oder des SERVICE PROVIDERS vor.
In Bezug auf die Erbringung der DIENSTE verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER jede Änderung von Telefonnummern und/oder E-Mails und/oder Adressen unverzüglich mitzuteilen, wobei er den ANBIETER von allen nachteiligen Folgen zu befreien hat, die dem KUNDEN aus der Unterlassung dieser Mitteilung entstehen können.
Der KUNDE und jeder NUTZER muss volljährig sein. Durch die Nutzung der SERVICES bestätigt er, mit der Nutzung vertraut zu sein und über alle erforderlichen Mittel zu verfügen, die für den Zugriff auf und die Nutzung der DIENSTE erforderlich sind.
Der KUNDE gilt als die alleinige Person, die für alle direkten oder indirekten Schäden materieller oder immaterieller Art verantwortlich ist, die Dritten durch die Nutzung der DIENSTE durch den KUNDEN oder NUTZER entstehen.
8.2. Andere Nutzer oder Insassen des Fahrzeugs
DER KUNDE IST DIE EINZIGE PARTEI, DIE FÜR DIE NUTZUNG DER DIENSTE IM FAHRZEUG VERANTWORTLICH IST, AUCH WENN ANDERE SIE NUTZEN UND AUCH DANN, WENN DIES OHNE SEINE EINWILLIGUNG GESCHIEHT UND DER KUNDE ES UNTERLASSEN HAT, ANGEMESSENE MAßNAHMEN ZU SETZEN, UM DIE NUTZUNG DURCH UNBEFUGTE ZU VERHINDERN. DER KUNDE IST ALLEIN FÜR DIE ANGEFORDERTEN DIENSTE VERANTWORTLICH, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE VON IHM ODER ANDEREN PERSONEN, DIE DAS FAHRZEUG NUTZEN ODER ÜBER DAS FAHRZEUG AUF DIE DIENSTE ZUGREIFEN, ANGEFORDERT WERDEN. Der KUNDE verpflichtet sich daher, alle Nutzer und Insassen seines FAHRZEUGS über die DIENSTE und die Systemfunktionen und -beschränkungen sowie die Bedingungen dieser AGB einschließlich der beigefügten DATENSCHUTZRICHTLINIE zu informieren.
Weder der SERVICE PROVIDER noch der ANBIETER können für die Art und Weise, wie das FAHRZEUG vom KUNDEN und/oder dem jeweiligen NUTZER genutzt wird, haftbar gemacht werden.
Nutzt der KUNDE und/oder der jeweilige NUTZER die DIENSTE zur Begehung einer Straftat oder für andere rechtswidrige Zwecke, so haftet der KUNDE für alle Schäden, die dem ANBIETER hierdurch entstehen.
8.3. Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften
Die Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften hat Priorität, und der ANBIETER haftet nicht für Verstöße, die bei der Nutzung des FAHRZEUGS begangen werden, einschließlich Verstößen gegen geltende Vorschriften oder die Straßenverkehrsordnung.
9. DAUER, VERLÄNGERUNG UND ENDE DER DIENSTE
9.1 Dauer
Vorbehaltlich des nachstehenden Punktes 9.2 haben diese AGB eine Laufzeit und ein Enddatum, die in der Beschreibung der DIENSTE in Anhang I aufgeführt ist. Mit Ausnahme der DIENSTE, die durch geltendes Recht vorgeschrieben sind, kann die Verfügbarkeit der DIENSTE aufgrund möglicher zukünftiger technischer Entwicklungen (einschließlich aber nicht beschränkt auf: Smartphones, Betriebssysteme, Netzwerkverfügbarkeit, Veralterung der technischen Umgebung, ...) nicht dauerhaft garantiert werden. Folglich funktionieren die Dienste so lange, wie die zum Zeitpunkt des Kaufvertrags bekannten Technologien verglichen mit der marktüblichen Technologie nicht veraltet sind.
Am Ende der vorgenannten Laufzeit gelten diese AGB automatisch als beendet, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung oder Kündigung seitens des KUNDEN oder ANBIETERS bedarf.
Unbeschadet des Vorstehenden hat der KUNDE die Möglichkeit, einige oder alle DIENSTE zu verlängern (zu den Bedingungen, die in den speziellen Paketen festgelegt sind, die vom ANBIETER nach eigenem Ermessen angeboten werden), indem er diese über die WEBSITE verlängert.
Bei FAHRZEUGEN, die mit bestimmten Typzulassungsanforderungen verbundener Dienste ausgestattet sind (z. B. dem obligatorischen „eCall“), bleibt die SIM-Karte über die Dauer und nach Ablauf dieser AGB aktiv.
Die Verlängerung dieser AGB gilt für den Zeitraum, den der KUNDE unter den verfügbaren Optionen ausgewählt hat, und gemäß den auf der WEBSITE veröffentlichten Verfahren, wenn das Verfahren aktiviert wird.
Aufgrund technischer Einschränkungen des GERÄTS muss die Verlängerung innerhalb eines Jahres ab dem Ablaufdatum dieser AGB erfolgen.
Nach Ablauf dieser Frist können die DIENSTE nicht mehr verlängert werden.
Für den Fall, dass der KUNDE die DIENSTE erneut nutzen möchte, muss er auf eigene Kosten den Einbau eines neuen GERÄTS im FAHRZEUG beantragen.
9.2 Automatische Beendigung und Rücktritt des ANBIETERS
Die Dienste enden automatisch, wenn das (die) für ihre Bereitstellung verwendete(n) Kommunikationsnetz(e) aufgrund einer von den Telekommunikationsanbietern beschlossenen Abschaltung des 2G- und/oder 3G- und/oder 4G-Netzes nicht mehr verfügbar ist (sind) oder stark ausgelastet ist (sind). Bitte besuchen Sie die WEBSITE und wenden Sie sich an den Kundendienst, um zu erfahren, ob Ihr FAHRZEUG von einer solchen Netzwerkabschaltung betroffen ist.
Die Kündigung wird mindestens 30 Tage vor Laufzeitende des Dienstes auf den Marken-Websites bereitgestellt und den KUNDEN mitgeteilt.
Die Dienste enden automatisch, wenn das Fahrzeug verschrottet/vernichtet wird, oder wenn der Kunde nach einem Diebstahl des Fahrzeugs von seiner Versicherung entschädigt wird. Bei Verschrottung/Vernichtung/Diebstahl des Fahrzeugs hat der Kunde den ANBIETER unverzüglich über ein solches Ereignis gemäß Punkt 9.4 unten zu informieren und dem ANBIETER die Belege (Kopie der Verschrottungs-/Vernichtungsbescheinigung oder Entschädigung der Versicherungsgesellschaft) vorzulegen.
Der ANBIETER behält sich das Recht vor, die DIENSTE einzustellen und damit diese AGB ganz oder teilweise zu kündigen, wenn die für die Erbringung der betreffenden DIENSTE eingesetzte Technologie verglichen mit der marktüblichen Technologie veraltet ist. Der ANBIETER wird den KUNDEN unter Einhaltung einer angemessenen Frist in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht informieren.
9.3. Kündigungsrecht des ANBIETERS
Der ANBIETER hat das Recht, die DIENSTE mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der KUNDE gegen diese AGB verstößt oder die DIENSTE für rechtswidrige oder missbräuchliche Zwecke nutzt. Die missbräuchliche Verwendung umfasst unter anderem die in Punkt 8 genannten Manipulationen des GERÄTS und/oder das Entfernen des GERÄTS aus dem FAHRZEUG ohne die Genehmigung des ANBIETERS.
Der ANBIETER schuldet dem KUNDEN in den oben genannten Kündigungsfällen keine Entschädigung oder Rückerstattung.
9.4. Verkauf des FAHRZEUGS oder Verlust des FAHRZEUGS - Mitteilung an den ANBIETER und Kündigungsrecht des KUNDEN
Wenn der KUNDE beschließt, das Fahrzeug zu verkaufen, die Miete/das Leasing des FAHRZEUGS zu beenden oder im Falle des Diebstahls oder der Verschrottung/Vernichtung des FAHRZEUGS, muss der KUNDE:
- den ANBIETER entweder über die ANWENDUNG/die WEBSITE/durch Kontaktaufnahme mit dem ASSISTENZ-NETZWERK DES ANBIETERS und/oder dem Kundendienst/das Kundencenter des ANBIETERS unverzüglich davon in Kenntnis setzen; und
- sicherstellen, dass sein Konto nicht mehr mit dem FAHRZEUG verknüpft ist, indem er sich an das ASSISTENZ-NETZWERK DES ANBIETERS und/oder den Kundendienst/das Kundencenter des ANBIETERS wendet.
Bei Verkauf oder Übertragung des FAHRZEUGS - aus welchem Grund auch immer - an einen Dritten, muss der KUNDE:
- sicherstellen, dass alle im FAHRZEUG gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht werden; und
- den neuen Besitzer oder Halter des FAHRZEUGS ausdrücklich über das Vorhandensein der oben genannten DIENSTE in Kenntnis setzen.
In Bezug auf die DIENSTE, die eine weitere Aktivierung sowie die E-Mail-Adresse, Telefonnummer des Kunden und/oder den Download der mobilen Anwendung erfordern, wird der KUNDE aufgefordert, diese DIENSTE zu kündigen. Der neue KUNDE kann die DIENSTE, die die E-Mail-Adresse, Telefonnummer des Kunden und/oder den Download der mobilen Anwendung erfordern, nach der Kündigung durch den vorherigen Besitzer abonnieren.
Abhängig von den betreffenden DIENSTEN kann der Besitzer des FAHRZEUGS (i) innerhalb der Gültigkeitsdauer der DIENSTE diese für die verbleibende Dauer der AGB nutzen. In diesem Fall gilt er als neuer KUNDE, für den diese AGB gelten oder (ii) er muss die DIENSTE für eine neue Laufzeit, wie in Anhang 1 näher angegeben, erneut abonnieren.
Sollte der KUNDE das FAHRZEUG verkaufen, ohne den neuen Besitzer vorher informiert zu haben: (i) ist der ANBIETER in keiner Weise für die weitere Erfassung der Daten verantwortlich, da er in gutem Glauben davon ausgeht, dass diese dem KUNDEN gehören, und (ii) bleibt der KUNDE gemäß diesen AGB für die ordnungsgemäße oder unsachgemäße Nutzung der DIENSTE durch den neuen Besitzer verantwortlich.
Es gilt weiterhin als vereinbart, dass (i) der ANBIETER nicht für Schäden verantwortlich ist, die sich aus Verstößen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben, wenn er nicht über die oben genannten Umstände informiert wurde, und (ii) der KUNDE nach dem Verkauf des Fahrzeugs an Dritte und/oder nach Beendigung der Vermietung des Fahrzeugs keinen Zugriff auf die das Fahrzeug betreffenden Daten hat und diese nicht verwendet.
10. EIGENTUM AN TECHNOLOGIE UND EINSCHRÄNKUNGEN DER NUTZUNG
Der ANBIETER und sein jeweiliger SERVICE PROVIDER sind und bleiben jederzeit Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen in Bezug auf (i) Hardware, Software oder damit verbundene Technologie, die zusammen oder in Verbindung mit den DIENSTEN verwendet wird, und (ii) jegliches geistiges oder sonstiges Eigentumsrecht, einschließlich und ohne Einschränkung aller Patente, Urheberrechte, Markenrechte und Geschäftsgeheimnisse, die darin enthalten sind. Der KUNDE erkennt an, dass es verboten ist und erklärt sich damit einverstanden, keine Technologie oder Daten oder Inhalte zu kopieren, zu dekompilieren, zu dekomponieren, zurückzuentwickeln (reverse engineering), davon abgeleitete Werke zu erstellen oder zu manipulieren, die in dem GERÄT gespeichert oder integriert sind, die für den Empfang oder den Betrieb der DIENSTE verwendet werden (zusammenfassend die „Gerätetechnologie“) oder das GERÄT in anderer Weise zu verändern oder zu manipulieren. Der KUNDE verpflichtet sich ferner, kein Material hochzuladen, zu veröffentlichen, zu übertragen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, das Software-Viren oder andere Codes, Dateien oder Computerprogramme enthält, die dazu bestimmt sind, die Funktionen der DIENSTE zu beeinträchtigen, zu deaktivieren oder einzuschränken. Sämtliche im FAHRZEUG vorhandene Software ist nur für den Gebrauch zusammen mit den jeweiligen DIENSTEN lizenziert. Sämtliche Daten und/oder Inhalte der DIENSTE sind urheberrechtlich und durch andere Gesetze über geistiges Eigentum geschützt, dem ANBIETER und seinen SERVICE PROVIDERN stehen sämtliche diesbezüglichen gewerblichen Schutzrechte zu. Der KUNDE hat das Recht, die Gerätetechnologie nur für den persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch und in Verbindung mit den jeweiligen DIENSTEN zu nutzen.
11. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG DES ANBIETERS
11.1 Gewährleistung
Immer vorausgesetzt, dass der KUNDE seinen Verpflichtungen aus diesen AGB nachkommt, und mit Ausnahme der in den Punkten 6, 9 und 13.1 genannten Umstände, gilt Folgendes:
(i) Die gesetzliche Gewährleistung für das FAHRZEUG und/oder allfällige darüber hinausgehende Garantien des Hardware-Herstellers (falls zutreffend) schließen das werkseitig im FAHRZEUG eingebaute GERÄT ein.
Wenn der KUNDE ein VERBRAUCHER ist, unterliegen die DIENSTE der gesetzlichen Gewährleistungsfrist und leistet der ANBIETER Gewähr für alle Konformitätsmängel der DIENSTE haftet, die innerhalb des Zeitraums, in dem der DIENST gemäß diesen AGB erbracht werden soll, auftreten oder offensichtlich werden. Im Falle einer Vertragswidrigkeit hat der KUNDE Anspruch auf die Abhilfemaßnahmen, die nach dem geltenden Recht für den Verkauf von Waren mit digitalen Inhalten und Diensten vorgesehen sind.
(iii) Der ANBIETER unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Verfügbarkeit der DIENSTE sicherzustellen.
Der KUNDE sollte jedoch die folgenden Einschränkungen beachten:
Der ANBIETER garantiert nicht, dass die DIENSTE unterbrechungsfrei bereitgestellt oder fehlerfrei betrieben werden.
Wenn der KUNDE das vom ANBIETER bereitgestellte und zur Aufrechterhaltung der Konformität der DIENSTE erforderliche Update nicht abgeschlossen hat, haftet der ANBIETER nicht für Konformitätsmängel der DIENSTE, die innerhalb des Zeitraums, in dem der DIENST gemäß diesen AGB erbracht werden soll, auftreten oder offensichtlich werden.
Ungeachtet der vorstehenden Gewährleistung kann die Verfügbarkeit der DIENSTE, mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen DIENSTE, aufgrund möglicher zukünftiger technischer Entwicklungen (einschließlich aber nicht beschränkt auf: Smartphones, Betriebssysteme, Netzwerkverfügbarkeit, Veralterung der technischen Umgebung, ...) nicht dauerhaft gewährleistet werden. Folglich funktionieren die DIENSTE so lange, wie die zum Zeitpunkt des Kaufvertrags bekannten Technologien verglichen mit der marktüblichen Technologie nicht veraltet sind.
Ist der KUNDE kein VERBRAUCHER, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate. Darüber hinaus gelten die gewährleistungsrechtlichen Bestimmungen des ABGB und insbesondere der §§ 377 und 378 UGB.
11.2. HAFTUNG
Keine der Bestimmungen dieser AGB schließt die Haftung einer der Parteien für Tod oder Körperverletzung aus, die durch ihre Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter oder Beauftragten verursacht wurde, oder schließt die Haftung für arglistige Täuschung aus.
11.2.1 Haftung gegenüber VERBRAUCHERN
Wenn der KUNDE ein VERBRAUCHER ist, haftet der ANBIETER für Verluste oder Schäden, die der KUNDE infolge der Nutzung der DIENSTE erleidet und die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des ANBIETERS oder diesem zuzurechnende Personen verursacht wurden. Der ANBIETER haftet jedoch nicht für leicht fahrlässig herbeigeführte Schäden des VERBRAUCHERS.
Der ANBIETER erbringt die DIENSTE nur für den häuslichen und privaten Gebrauch durch den KUNDEN. Der KUNDE verpflichtet sich, die Dienste nicht für kommerzielle, geschäftliche oder Wiederverkaufszwecke zu nutzen, und der ANBIETER haftet dem KUNDEN gegenüber nicht für entgangenen Gewinn, Geschäftsverlust, Betriebsunterbrechung oder Verlust von Geschäftsmöglichkeiten. Die DIENSTE sind daher nur für allgemeine Orientierungs- und Informationszwecke gedacht und nicht für formale Aufzeichnungs- oder Protokollierungszwecke, da immer das Risiko eines Datenverlusts oder einer Datenbeschädigung besteht, sodass der ANBIETER keine Gewähr dafür bietet, dass die Daten, die Sie mit den DIENSTEN aufzeichnen, jederzeit verfügbar sind.
11.2.2 Haftung des ANBIETERS gegenüber allen KUNDEN
Unbeschadet des Vorstehenden haftet der ANBIETER in keiner Weise und unter keinen Umständen für jegliche Art von direkten oder indirekten Verlusten oder Schäden, einschließlich derjenigen, die dem KUNDEN und/oder der an Bord des FAHRZEUGS befindlichen Personen im Falle von DIEBSTAHL, RAUB und/oder einer Beschädigung des FAHRZEUGS und/oder Materialien entstehen, für Kosten, Ansprüche und Ausgaben (einschließlich aber nicht beschränkt auf Rechtskosten, Verteidigungskosten) , die sich als Folge aus der Erbringung oder Nutzung der DIENSTE ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, unabhängig von der Ursache, und unabhängig davon, ob sie sich aus Vertrag oder Gesetz ergeben, der Ursache der Rechtswidrigkeit und dem Grad des Verschuldens. Davon ausgenommen sind Schäden, die vom ANBIETER oder diesem zuzurechnenden Personen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Der ANBIETER haftet nicht für jegliche Art von Verlusten oder Schäden (auch nicht, wenn sie vorhersehbar sind), die sich aus der Nutzung (einschließlich aber nicht beschränkt auf Verluste oder Schäden, die durch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung entstehen), oder der Unmöglichkeit der Nutzung der DIENSTE oder der Nutzung oder Abhängigkeit von den DIENSTEN ergeben oder damit zusammenhängen.
Wenn der KUNDE kein VERBRAUCHER ist, haftet der ANBIETER insbesondere nicht für:
- vorübergehende Störungen bei der Nutzung der WEBSITE;
- vorübergehende oder dauerhafte und vollständige oder teilweise Nichtverfügbarkeit der WEBSITE;
- Schwierigkeiten in Bezug auf die Reaktionszeit;
- jede Unmöglichkeit, die WEBSITE zu nutzen;
- Verletzungen der Informationssicherheit, die zu Schäden an der Ausstattung/den Geräten des KUNDEN und den Daten führen können, wenn vom Gesetzgeber nicht anders geregelt.
Unter keinen Umständen haftet der ANBIETER für Unterbrechungen oder Einschränkungen der DIENSTE aus folgenden Gründen:
- gesetzliche Verfügungen oder überwachte Rechts- und/oder Verwaltungsmaßnahmen;
- Verfügungen, die von den zuständigen Behörden erlassen wurden.
12. UPDATES DER DIENSTE
Der KUNDE wird über Updates, einschließlich Sicherheitsupdates, informiert und mit diesen versorgt, die erforderlich sind, um die Konformität des GERÄTS aufrechtzuerhalten.
Wo anwendbar, ist der ANBIETER berechtigt, die in Anhang I beschriebene „Over the Air“-Technologie zu verwenden, um aus der Ferne auf das GERÄT zuzugreifen und es mit Updates zu versorgen.
Der KUNDE akzeptiert und erkennt an, dass dem KUNDEN in allen anderen Fällen „Over the Air“-Updates mittels einer auf dem Display des GERÄTS angezeigten Informationsmeldung mitgeteilt werden.
Das Update wird durchgeführt, wenn das FAHRZEUG ausgeschaltet ist. Wenn der KUNDE das FAHRZEUG während des Updates oder der Installation nutzen muss, kann das FAHRZEUG eingeschaltet werden, aber die DIENSTE sind möglicherweise vorübergehend nicht verfügbar. Für solche Updates hat der KUNDE je nach MARKE (Fiat, Fiat Professional, Alfa Romeo, Lancia, Jeep und Abarth) die Möglichkeit, das Update über einen bestimmten Zeitraum zu verschieben, bis zu einer maximalen Anzahl von Verweisen, bei deren Überschreitung die Installation automatisch gestartet wird.
Der ANBIETER empfiehlt dem KUNDEN, die Updates herunterzuladen, sobald sie verfügbar sind. Wenn der KUNDE das vom ANBIETER bereitgestellte und zur Aufrechterhaltung der Konformität der DIENSTE erforderliche Update nicht abgeschlossen hat, haftet der ANBIETER nicht für Konformitätsmängel der DIENSTE, die innerhalb des Zeitraums, in dem der SERVICE gemäß diesen AGB erbracht werden soll, auftreten oder offensichtlich werden.
Der KUNDE akzeptiert und erkennt an, dass „Over the Air“-Technologie auch vom ANBIETER verwendet wird, um folgende Aktivitäten durchzuführen, ohne dass vom KUNDEN weitere Maßnahmen erforderlich sind:
- Updates, die für die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften oder Cybersicherheit notwendig sind;
-Installation von Updates im Falle einer Fehlerbehebung;
- Updates, die bei einem Austausch des Netzwerk-Service-Providers erforderlich sind;
- Installationen, die erforderlich sind, um einen zuvor vom KUNDEN aktivierten neuen Dienst zur Verfügung zu stellen.
In diesem Fall wird das Update oder die Installation vorgesehen, wenn das FAHRZEUG ausgeschaltet ist. Wenn der KUNDE das FAHRZEUG während des Updates oder der Installation nutzen muss, kann das FAHRZEUG eingeschaltet werden, aber die DIENSTE sind vorübergehend nicht verfügbar, bis das Update oder die Installation abgeschlossen wurden.
13. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
13.1. Höhere Gewalt
Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt werden die in diesen AGB aufgeführten Dienste zunächst ausgesetzt. Wenn ein Ereignis höherer Gewalt länger als dreißig (30) Tage andauert, werden diese AGB automatisch aufgehoben, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Zwischen den Parteien wird ausdrücklich vereinbart, dass unter höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Ereignissen neben den üblicherweise auf Gerichtsentscheidungen zurückzuführenden Ereignissen, unter anderem folgende Ereignisse zu verstehen sind: Generalstreiks, Aussperrungen, Epidemien, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Erdbeben, Brände, Stürme, Überschwemmungen, Wasserschäden, behördliche Beschränkungen, rechtliche oder gesetzliche Änderungen, die die Erbringung der DIENSTE verhindern. Wenn eine der Parteien durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus diesen AGB gehindert wird oder in Verzug gerät, wird die betreffende Partei die andere Partei unverzüglich benachrichtigen.
13.2. Nichtverzicht
Das Versäumnis des ANBIETERS, ein Recht aus diesen AGB auszuüben oder durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht und kann auch nicht dazu dienen, die Ausübung oder Durchsetzung dieses Rechts zu einem späteren Zeitpunkt zu behindern. Nichts in diesen AGB ist als Partnerschaft, Franchise, Joint Venture oder Agenturbeziehung zu verstehen.
13.3. Unabhängigkeit der Parteien
Keine der Parteien ist befugt, im Namen und/oder im Auftrag der anderen Partei eine Verpflichtung einzugehen oder zu begründen. Darüber hinaus bleibt jede Partei allein für ihre Handlungen, Erklärungen, Verpflichtungen, DIENSTE, Produkte und Mitarbeiter verantwortlich.
13.4. Salvatorische Klausel
Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB für ungültig erklärt oder durch ein Gesetz, eine Verordnung oder eine ergangene rechtskräftige Entscheidung (res judicata) von einem zuständigen Gericht für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Die Parteien verpflichten sich, eine solche unwirksame, rechtswidrige oder undurchführbare Bestimmung durch eine neue zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
13.5. Treu und Glauben
Die Parteien erklären, dass die in diesen AGB aufgeführten Verpflichtungen nach Treu und Glauben eingegangen wurden.
13.6. Vollständigkeit des Vertrages
Diese AGB ersetzen alle früheren Vereinbarungen, Absprachen und Regelungen zwischen den Parteien und bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über den Gegenstand dieser AGB. Soweit anwendbar, bleiben die Verpflichtungen der Parteien aus einer bereits bestehenden Geheimhaltungsvereinbarung in vollem Umfang in Kraft, sofern diese nicht im Widerspruch zueinander stehen. Die Parteien bestätigen, dass sie diese AGB nicht auf der Grundlage von Zusicherungen abgeschlossen haben, die nicht ausdrücklich in diese AGB aufgenommen worden sind.
13.7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden AGB sowie alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ergeben, unterliegen dem österreichischen Recht. Der KUNDE und der ANBIETER akzeptieren, dass Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder aus der NUTZUNG der DIENSTE durch den KUNDEN ergeben, der Zuständigkeit der Gerichte von Österreich unterliegen, ausgenommen in den Fällen, in denen die ausschließliche Gerichtsbarkeit des Wohnsitzes des KUNDEN für die Bestimmung des Gerichtsstandes bei Streitigkeiten zwischen Gewerbetreibenden und VERBRAUCHERN gesetzlich vorgesehen ist.
***
Anhang Ia - DIENSTE für Fiat,Fiat Professional, Alfa Romeo, Lancia, Jeep und Abarth
ANBIETER der DIENSTE ist Stellantis Europe S.p.A., mit Sitz in Turin, Italien, Corso Giovanni Agnelli N. 200, PLZ 10135, Steuernr. und USt-IdNr. 7973780013, Grundkapital gezeichnet und eingezahlt: EUR 850.000.000, eingetragen im Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten (R.E.A.) von Turin, Italien, unter der Nr. 07973780013 (im Folgenden auch „STELLANTIS EU“).
Generell gilt, dass die Dauer der hier vorgestellten Dienste 10 Jahre ab Garantiebeginn für das FAHRZEUG beträgt, es sei denn, die Dauer eines der Dienste wird ausdrücklich genannt.
Unbeschadet des Vorstehenden, enden die Dienste automatisch, wenn das (die) für ihre Bereitstellung verwendete(n) Kommunikationsnetz(e) aufgrund einer von den Telekommunikationsanbietern beschlossenen Abschaltung des 2G- und/oder 3G- und/oder 4G-Netzes nicht mehr verfügbar ist (sind) oder stark ausgelastet ist (sind). Bitte besuchen Sie die WEBSITE und wenden Sie sich an den Kundendienst, um zu erfahren, ob Ihr FAHRZEUG von einer solchen Netzwerkabschaltung betroffen ist.
1. UNFALLHILFE
Dieser SERVICE bietet dem NUTZER Unterstützung bei Unfällen an.
Der NUTZER erkennt an, dass das GERÄT einen Vorfall bzw. Unfall nur dann erfassen kann, wenn es zu diesem Zeitpunkt in Betrieb ist. Dieser SERVICE ist in der nachstehend angegebenen Weise verfügbar, gemäß den im Land der Zulassung des FAHRZEUGS jeweils geltenden Rechtsvorschriften. Bitte beachten Sie, dass die Erbringung des SERVICES gemäß Ziffer 1.1 die gleichzeitige Erbringung des SERVICES gemäß Ziffer SOS-Ruf ausschließt.
1.1. E-CALL-ANRUF (eCall)
Die E-Call-Funktion steht während des gesamten Lebenszyklus des FAHRZEUGS zur Verfügung.
Diese Funktion wird, sofern verfügbar, über den jeweiligen örtlichen Rettungsdienst bereitgestellt. Im Falle eines erheblichen Aufpralls, der vom GERÄT erfasst wird und einem anschließendem Stillstand des FAHRZEUGS, sendet das FAHRZEUG automatisch einen Notruf an die jeweilige örtliche Notrufnummer, zusammen mit allen zur Identifizierung und Ortung des FAHRZEUGS erforderlichen Daten. Der örtliche Rettungsdienst handelt gemäß den örtlichen Vorschriften und seinen eigenen Betriebsverfahren.
Im Falle eines eCall trennt das System alle anderen verbundenen Dienste für die nächsten 60 Minuten, damit der örtliche Rettungsdienst den Kunden ohne Störung kontaktieren kann. *
In Notfällen – auch wenn das GERÄT keinen Unfall registriert hat – kann der NUTZER des FAHRZEUGS über eine spezielle Ruftaste im FAHRZEUG jederzeit Hilfe über die örtliche Notrufnummer anfordern.
* nur für einige Modelle / Versionen; Weitere Informationen finden Sie auf der WEBSITE
1.2. SOS-RUF
Der Dienst SOS-RUF wird – sofern verfügbar – von einem externen, nicht zu STELLANTIS EU gehörenden Dienstleister bereitgestellt.
Im Falle eines erheblichen Aufpralls, der vom GERÄT erfasst wird und einem anschließendem FAHRZEUGstillstand, sendet das FAHRZEUG automatisch einen Notruf an die jeweilige örtliche Notrufnummer oder an einen externen Dienstleister von STELLANTIS EU, zusammen mit allen zur Identifizierung und Ortung des FAHRZEUGS erforderlichen Daten. Der DIENSTLEISTER von STELLANTIS EU versucht dann, den eingegangenen Anruf entgegenzunehmen und/oder den NUTZER des FAHRZEUGS zurückzurufen, um den Hilfebedarf abzuklären und sich gegebenenfalls an den örtlichen Rettungsdienst (Rettungswagen) zu wenden.
Territoriale Verfügbarkeit: Einzelheiten zur territorialen Verfügbarkeit des SERVICES SOS-RUF sind über den Link Connected Services (Konnektivität) auf der jeweiligen STELLANTIS EU-Marken-WEBSITE verfügbar.
In Notfällen – auch wenn das GERÄT keinen Unfall registriert hat – kann der NUTZER des FAHRZEUGS über eine spezielle Ruftaste im FAHRZEUG oder das entsprechende Menü im Radio-Empfangsgerät (falls vorhanden) jederzeit Hilfe über das OPERATING CENTER anfordern.
Warnung: Die SOS-Anruffunktionen sind möglicherweise in der ersten Minute nach dem Starten des Fahrzeugs nich verfügbar.
1.3. AUTOMATISCHER NOTRUF-SPRACHANRUF
In den Ländern, in denen der in Ziffern 1.1 oder SOS-Ruf beschriebene SERVICE nicht zur Verfügung steht und/oder wenn der in Ziffer SOS-Ruf beschriebene SERVICE ausläuft, gilt Folgendes: Im Falle eines erheblichen Aufpralls, der vom DEVICE erfasst wird und einem anschließenden Stillstand des FAHRZEUGs, sendet das FAHRZEUG automatisch einen Notruf an die Notrufnummer, zusammen mit allen zur Identifizierung und Ortung des FAHRZEUGS erforderlichen Daten. Der örtliche Rettungsdienst handelt gemäß den örtlichen Vorschriften und seinen eigenen Betriebsverfahren.
In Bezug auf die oben beschriebenen Durchführungsarten der SERVICES (Ziffern 1.1; SOS-Ruf; Errore: sorgente del riferimento non trovata) nimmt der NUTZER zur Kenntnis, dass ein Hilferuf nur dann gesendet werden kann, wenn sich das FAHRZEUG in einem Gebiet mit ausreichender GPS-Satellitenabdeckung und/oder Mobilfunkabdeckung befindet; die jeweiligen Netze müssen zudem einwandfrei funktionieren.
Territoriale Verfügbarkeit: Einzelheiten über die territoriale Verfügbarkeit der oben beschriebenen SERVICES (Ziffer 1.1; SOS-Ruf; Errore: sorgente del riferimento non trovata) sind über den Link Connected Services (Konnektivität) auf der jeweiligen STELLANTIS EU-Marken-WEBSITE verfügbar.
Warnung: Die automatischen Notruffunktionen sind möglicherweise in der ersten Minute nach dem Starten des Fahrzeugs nicht verfügbar.
2. ERWEITERTE PANNENHILFE
Im Falle einer Panne, eines Unfalls oder einer anderweitigen Störung des FAHRZEUGS, die von dem SERVICE „erweiterte Pannenhilfe“ erfasst sind, und soweit der NUTZER ein entsprechendes Vertragsverhältnis hierüber mit STELLANTIS EU geschlossen hat, hat der NUTZER das Recht, die in diesen AGB aufgeführten Leistungen der erweiterten Pannenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Dieser SERVICE, sofern verfügbar, wird von einem externen, nicht zu STELLANTIS EU gehörenden Dienstleister erbracht und kann über einen automatischen Modus (noch nicht verfügbar; Informationen zur Aktivierung finden Sie auf der WEBSITE) und einen manuellen Modus genutzt werden.
Im automatischen Modus, sofern verfügbar, sendet im Falle größerer Pannen oder Ausfällen, die vom GERÄT am FAHRZEUG erfasst werden (wie beispielsweise Ausfälle der Bremsanlage oder schwerwiegende Motorschäden), das FAHRZEUG automatisch einen Notruf an das OPERATING CENTER des Dienstleisters, zusammen mit allen zur Identifizierung und Lokalisierung des FAHRZEUGS sowie zur Identifizierung des festgestellten Ausfalls erforderlichen Daten. Das OPERATING CENTER wird versuchen, den eingehenden Anruf entgegenzunehmen, um den Hilferuf zu bestätigen und falls erforderlich, einen geeigneten Einsatzwagen an Ort und Stelle bereitzustellen.
Im manuellen Modus hat der NUTZER des FAHRZEUGS zudem die Möglichkeit, den Dienst erweiterte Pannenhilfe beim OPERATING CENTER über eine spezielle Ruftaste „ASSIST“ im FAHRZEUG oder über das entsprechende Menü im Radio-Empfangsgerät (falls vorhanden) manuell anzufordern.
Territoriale Verfügbarkeit: Einzelheiten zur territorialen Verfügbarkeit des Dienstes sind über den Link Connected Services (Konnektivität) auf der jeweiligen STELLANTIS EU Marken-WEBSITE verfügbar.
Warnung: Die Funktionen für die erweiterte Pannenhilfe sind möglicherweise in der ersten Minute nach dem Starten des FAHRZEUGS nicht verfügbar.
3. KUNDENDIENST
Dieser Service bietet dem NUTZER – sofern verfügbar – Unterstützung bei Problemen oder Informationsbedarf zu Fragen rund um das FAHRZEUG und/oder die Nutzung der Dienste.
Der NUTZER des FAHRZEUGS hat die Möglichkeit, eine Pannenhilfe manuell direkt beim STELLANTIS EU Kundendienst anzufordern, indem er die spezielle Ruftaste drückt oder das entsprechende Menü im Radio wählt (falls vorhanden).
Die Anfrage wird an den STELLANTIS EU Kundendienst gesendet, zusammen mit allen zur Identifizierung und Lokalisierung des FAHRZEUGS erforderlichen Daten. An dieser Stelle antwortet der Kundendienst auf die erhaltene Anfrage, um die angeforderten Informationen bereitzustellen.
4. Fahrzeugzustandsbericht (Vehicle Health Report, VHR)
Dieser Service, sofern verfügbar, kann unter der Voraussetzung bereitgestellt werden, dass der KUNDE dem STELLANTIS EU-Assistenz-Netzwerk zuvor eine gültige E-Mail-Adresse mitgeteilt hat.
Der VHR liefert Informationen über den Status und den Zustand des Fahrzeugs und meldet den potenziellen Wartungsbedarf mittels periodischer E-Mails an den KUNDEN, basierend auf den erhobenen und über die Bordinstrumente des FAHRZEUGS angezeigten Daten.
Dieser Service umfasst, sofern verfügbar, auch die Übermittlung eines speziellen „Händler- bzw Retailersuche“-Links im Fahrzeugzustandsbericht, zur Identifizierung und Auswahl des Service-Zentrums im offiziellen STELLANTIS EU-Netz, um die erforderlichen Assistenzmaßnahmen durchführen zu lassen.
Die Auswahlkriterien dieses Service-Zentrums sind:
Nähe des vorgenannten Zentrums zu dem vom KUNDEN angegebenen Ort;
Angabe des Firmennamens des Assistenzzentrums im offiziellen STELLANTIS EU-Netz durch den KUNDEN.
5. Dokumentierter Kraftstoffverbrauch mittels fahrzeuginterner Überwachungseinrichtung (On-Board-Fuel Consumption Monitoring, OBFCM)
Gemäß Artikel 9 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/392 („OBFCM“) ermöglicht dieser Regulierungsdienst der Europäischen Umweltagentur (EUA) die Erhebung von Fahrzeugdaten über die Nutzung (z. B. FIN, zurückgelegte Wegstrecke, Gesamtkraftstoffverbrauch, Gesamtenergieverbrauch in der Batterie, falls zutreffend).
Diese Daten werden von der EUA verwendet, um den Kraftstoff- und Energieverbrauch und die CO2-Emissionen der neuen Fahrzeuge in der Praxis auf anonymisierte und aggregierte Weise zu überwachen.
Dieser Service wird während der Fahrzeuglebensdauer erbracht. Wie in der OBFCM-Verordnung erwähnt, kann der KUNDE die Erhebung und Übermittlung der Fahrzeugdaten für den regulatorischen OBFCM-Zweck verweigern. Dies kann im Bestellformular des neuen Fahrzeugs oder über die mobile Anwendung der Marke erfolgen.
6. [Entfällt]
7. Application Over the Air (AOTA)
Dieser DIENST wird, sofern verfügbar, von einem SERVICE PROVIDER bereitgestellt, der nicht zu STELLANTIS EU gehört.
Der AOTA-Service (Application Over The Air) ermöglicht es dem BETRIEBSSYSTEM, die Software des computergestützten GERÄTS aus der Ferne zu aktualisieren, um dem KUNDEN die neuesten Softwareversionen zur Verfügung zu stellen, die neue Funktionen oder Verbesserungen/Erweiterungen der bereits angebotenen Funktionen enthalten.
Die oben genannten Updates erfolgen nach Ermessen der MARKE.
Diese Updates können die in den DIENSTEN des FAHRZEUGS gespeicherten Daten beeinträchtigen oder diese löschen. Der KUNDE erkennt an und akzeptiert ausdrücklich, dass STELLANTIS EU nicht für den Verlust oder die Löschung von Daten verantwortlich ist. Der KUNDE ist weder Eigentümer der Software des DIENSTES noch erwirbt er das Recht, diese Software eigenständig zu nutzen oder zu verändern. Der KUNDE erkennt an, dass STELLANTIS EU das Recht hat, die Software des DIENSTES jederzeit per Fernzugriff zu aktualisieren.
Der KUNDE akzeptiert und erkennt an, dass Updates dem KUNDEN mittels einer Informationsmeldung auf dem Display des Radio-Empfangsgeräts mitgeteilt werden.
Einige notwendige und wesentliche Upgrades (z. B. die Firmware des Radiogeräts) werden sofort durchgeführt, während der KUNDE bei anderen (z. B. die am Radiogerät durchgeführten Anwendungen) die Möglichkeit hat, das Update über einen bestimmten Zeitraum zu verschieben, bis zu einer maximalen Anzahl von Verweisen, bei deren Überschreitung die Installation automatisch gestartet wird.
Wenn das Update beim nächsten Einschalten noch im Gange war, informiert das Radio-Empfangsgerät den KUNDEN über den noch nicht abgeschlossenen Vorgang und warnt vor einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit des DIENSTES.
Territoriale Abdeckung:
Einzelheiten zur territorialen Abdeckung des DIENSTES finden Sie im Abschnitt „Connected Services“ (Konnektivität) auf der WEBSITE.
8. Benachrichtigungen und Apps an Bord des Fahrzeugs
Dieser DIENST, sofern verfügbar, bietet dem Kunden die Möglichkeit, Meldungen und/oder Benachrichtigungen und/oder Apps über die Bereitstellung der DIENSTE und Erinnerungen für Rückrufaktionen oder geplante Wartungsarbeiten oder Dienste zu erhalten.
Der KUNDE kann sich an den STELLANTIS EU-Kundendienst wenden, um weitere Informationen zu den erhaltenen Nachrichten anzufordern.
Bei Rückrufaktionen muss der KUNDE immer auf die Angaben in der schriftlichen Mitteilung der einzelnen Rückrufaktion Bezug nehmen, die der KUNDE per Post erhalten hat.
Territoriale Abdeckung:
Einzelheiten zur territorialen Abdeckung des Dienstes finden Sie im Abschnitt „Connected Services“ (Konnektivität) auf der WEBSITE.
TERRITORIALE ABDECKUNG DER DIENSTE
Die geografische Abdeckung der Dienste durch den ANBIETER für Kunden, die diese in Ihrem Wohnsitzland abonniert haben, ist auf der WEBSITE angegeben.
Sie gilt für Reisen innerhalb und aurkaußerhalb des Wohnsitzlandes.
Anhang Ib - DIENSTE für Peugeot, Citroën, DS, Opel und Vauxhall
ANBIETER der DIENSTE ist PSA Automobiles SA eine Société par actions simplifiée (Stellantis Auto S.A.S.) mit einem Grundkapital von 300.176.800 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer 542 065 479, mit Sitz in 2-10 Boulevard de l'Europe, 78300 Poissy, Frankreich (im Folgenden auch „PSA“).
Generell gilt, dass die Dauer der hier vorgestellten Dienste 10 Jahre ab Garantiebeginn für das FAHRZEUG beträgt, es sei denn, die Dauer eines der Dienste wird ausdrücklich genannt.
Unbeschadet des Vorstehenden, enden die Dienste automatisch, wenn das (die) für ihre Bereitstellung verwendete(n) Kommunikationsnetz(e) aufgrund einer von den Telekommunikationsanbietern beschlossenen Abschaltung des 2G- und/oder 3G- und/oder 4G-Netzes nicht mehr verfügbar ist (sind) oder stark ausgelastet ist (sind). Bitte besuchen Sie die WEBSITE und wenden Sie sich an den Kundendienst, um zu erfahren, ob Ihr FAHRZEUG von einer solchen Netzwerkabschaltung betroffen ist.
1. Unfallhilfe
Dieser SERVICE bietet dem NUTZER Unterstützung bei Unfällen an.
Der NUTZER erkennt an, dass das DEVICE einen Vorfall bzw. Unfall nur dann erfassen kann, wenn es zu diesem Zeitpunkt in Betrieb ist. Dieser SERVICE ist in der nachstehend angegebenen Weise verfügbar, gemäß den im Land der Zulassung des FAHRZEUGS jeweils geltenden Rechtsvorschriften. Bitte beachten Sie, dass die Erbringung des SERVICES gemäß Ziffer 1.1 Erbringung des SERVICES gemäß Ziffer SOS-Ruf ausschließt.
1.1. E-CALL-ANRUF (eCall)
Die E-Call-Funktion steht während des gesamten Lebenszyklus des FAHRZEUGS zur Verfügung.
Diese Funktion wird, sofern verfügbar, über den jeweiligen örtlichen Rettungsdienst bereitgestellt. Im Falle eines erheblichen Aufpralls, der vom GERÄT erfasst wird und einem anschließenden Stillstand des FAHRZEUGs, sendet das FAHRZEUG automatisch einen Notruf an die jeweilige örtliche Notrufnummer, zusammen mit allen zur Identifizierung und Ortung des FAHRZEUGS erforderlichen Daten. Der örtliche Rettungsdienst handelt gemäß den örtlichen Vorschriften und seinen eigenen Betriebsverfahren.
Im Falle eines eCall trennt das System alle anderen verbundenen Dienste für die nächsten 60 Minuten, damit der örtliche Rettungsdienst den Kunden ohne Störung kontaktieren kann. *
In Notfällen – auch wenn das DEVICE keinen Unfall registriert hat – kann der NUTZER des FAHRZEUGS über eine spezielle Ruftaste im FAHRZEUG jederzeit Hilfe über die örtliche Notrufnummer anfordern.
* nur für einige Modelle / Versionen; Weitere Informationen finden Sie auf der WEBSITE
1.2. SOS-Ruf
Der Dienst SOS-RUF wird – sofern verfügbar – von einem externen, nicht zu PSA gehörenden DIENSTLEISTER bereitgestellt.
Im Falle eines erheblichen Aufpralls, der vom GERÄT erfasst wird und einem anschließenden Stillstand des FAHRZEUGs, sendet das FAHRZEUG automatisch einen Notruf an die jeweilige örtliche Notrufnummer oder an einen externen DIENSTLEISTER von PSA, zusammen mit allen zur Identifizierung und Ortung des FAHRZEUGS erforderlichen Daten. Der DIENSTLEISTER von PSA versucht dann, den eingegangenen Anruf entgegenzunehmen und/oder den NUTZER des FAHRZEUGS zurückzurufen, um den Hilfebedarf abzuklären und sich gegebenenfalls an den örtlichen Rettungsdienst (Rettungswagen) zu wenden.
Territoriale Verfügbarkeit: Einzelheiten zur territorialen Verfügbarkeit des Dienstes SOS-RUF sind über den Link Connected Services (Konnektivität) auf der jeweiligen PSA-Marken-WEBSITE verfügbar.
In Notfällen – auch wenn das DEVICE keinen Unfall registriert hat – kann der NUTZER des FAHRZEUGS über eine spezielle Ruftaste im FAHRZEUG oder das entsprechende Menü im Radio-Empfangsgerät (falls vorhanden) jederzeit Hilfe über das OPERATING CENTER anfordern.
Warnung: Die SOS-Anruffunktionen sind möglicherweise in der ersten Minute nach dem Starten des Fahrzeugs nicht verfügbar.
1.3. Automatischer Notruf-sprachanruf
In den Ländern, in denen der in Ziffern 1.1 oder SOS-Ruf beschriebene Dienst nicht zur Verfügung steht und/oder wenn der in Ziffer 2. beschriebene Dienst ausläuft, gilt Folgendes: Im Falle eines erheblichen Aufpralls, der vom GERÄT erfasst wird und einem anschließenden Stillstand des FAHRZEUGS, sendet das FAHRZEUG automatisch einen Notruf an die Notrufnummer, zusammen mit allen zur Identifizierung und Ortung des FAHRZEUGS erforderlichen Daten. Der örtliche Rettungsdienst handelt gemäß den örtlichen Vorschriften und seinen eigenen Betriebsverfahren.
In Bezug auf die oben beschriebenen Durchführungsarten der Dienste (Ziffern 1.1; 1.2; 1.3) nimmt der NUTZER zur Kenntnis, dass ein Hilferuf nur dann gesendet werden kann, wenn sich das FAHRZEUG in einem Gebiet mit ausreichender GPS-Satellitenabdeckung und/oder Mobilfunkabdeckung befindet; die jeweiligen Netze müssen zudem einwandfrei funktionieren.
Territoriale Verfügbarkeit: Einzelheiten über die territoriale Verfügbarkeit der oben beschriebenen SERVICES (Ziffer 1.1; SOS-Ruf; Errore: sorgente del riferimento non trovata) sind über den Link Connected Services (Konnektivität) auf der jeweiligen PSA-Marken-WEBSITE verfügbar.
Warnung: Die automatischen Notruffunktionen sind möglicherweise in der ersten Minute nach dem Starten des Fahrzeugs nicht verfügbar.
2. Erweiterte Pannenhilfe
Im Falle einer Panne, eines Unfalls oder einer anderweitigen Störung des FAHRZEUGS, die von dem SERVICE „erweiterte Pannenhilfe“ erfasst sind, und soweit der NUTZER ein entsprechendes Vertragsverhältnis hierüber mit PSA geschlossen hat, hat der NUTZER das Recht, die in diesen AGB aufgeführten Leistungen der erweiterten Pannenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Dieser Dienst, sofern verfügbar, wird von einem externen, nicht zu PSA gehörenden Dienstleister erbracht und kann über einen automatischen Modus (noch nicht verfügbar; Informationen zur Aktivierung finden Sie auf der WEBSITE) und einen manuellen Modus genutzt werden.
Im automatischen Modus, sofern verfügbar, sendet im Falle größerer Pannen oder Ausfällen, die vom GERÄT erfasst werden (wie beispielsweise Ausfälle der Bremsanlage oder schwerwiegende Motorschäden), das FAHRZEUG automatisch einen Notruf an das OPERATING CENTER des Dienstleisters, zusammen mit allen zur Identifizierung und Lokalisierung des FAHRZEUGS sowie zur Identifizierung des festgestellten Ausfalls erforderlichen Daten. Das OPERATING CENTER wird versuchen, den eingehenden Anruf entgegenzunehmen, um den Hilferuf zu bestätigen und falls erforderlich, einen geeigneten Einsatzwagen an Ort und Stelle bereitzustellen.
Im manuellen Modus hat der NUTZER des FAHRZEUGS zudem die Möglichkeit, den SERVICE „erweiterte Pannenhilfe“ beim OPERATING CENTER über eine spezielle Ruftaste „ASSIST“ im FAHRZEUG oder über das entsprechende Menü im Radio-Empfangsgerät (falls vorhanden) manuell anzufordern.
Territoriale Verfügbarkeit: Einzelheiten zur territorialen Verfügbarkeit des Dienstes sind über den Link Connected Services (Konnektivität) auf der jeweiligen PSA Marken-WEBSITE verfügbar.
Warnung: Die Funktionen für die erweiterte Pannenhilfe sind möglicherweise in der ersten Minute nach dem Starten des Fahrzeugs nicht verfügbar.
3. KUNDENDIENST
Dieser Service bietet dem NUTZER – sofern verfügbar – Unterstützung bei Problemen oder Informationsbedarf zu Fragen rund um das FAHRZEUG und/oder die Nutzung der Dienste.
Der NUTZER des FAHRZEUGS hat die Möglichkeit, eine Pannenhilfe manuell direkt beim PSA Kundendienst anzufordern, indem er die spezielle Ruftaste drückt oder das entsprechende Menü im Radio-Empfangsgerät wählt (falls vorhanden).
Die Anfrage wird an den PSA Kundendienst gesendet, zusammen mit allen zur Identifizierung und Lokalisierung des FAHRZEUGS erforderlichen Daten. An dieser Stelle antwortet der Kundendienst auf die erhaltene Anfrage, um die angeforderten Informationen bereitzustellen.
4. Dokumentierter Kraftstoffverbrauch mittels fahrzeuginterner Überwachungseinrichtung (On-Board-Fuel Consumption Monitoring, OBFCM)
Gemäß Artikel 9 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/392 („OBFCM“) ermöglicht dieser Regulierungsdienst der Europäischen Umweltagentur (EUA) die Erhebung von Fahrzeugdaten über die Nutzung (z. B. FIN, zurückgelegte Wegstrecke, Gesamtkraftstoffverbrauch, Gesamtenergieverbrauch in der Batterie, falls zutreffend).
Diese Daten werden von der EUA verwendet, um den Kraftstoff- und Energieverbrauch und die CO2-Emissionen der neuen Fahrzeuge in der Praxis auf anonymisierte und aggregierte Weise zu überwachen.
Dieser Service wird während der Fahrzeuglebensdauer erbracht. Wie in der OBFCM-Verordnung erwähnt, kann der KUNDE die Erhebung und Übermittlung der Fahrzeugdaten für den regulatorischen OBFCM-Zweck verweigern. Dies kann im Bestellformular des neuen Fahrzeugs oder über die mobile Anwendung der Marke erfolgen.
5. [Entfällt]
6. Application Over the Air (AOTA)
Dieser DIENST wird, sofern verfügbar, von einem SERVICE PROVIDER bereitgestellt, der nicht zu PSA gehört.
Der AOTA-Service (Application Over The Air) ermöglicht es dem BETRIEBSSYSTEM, die Software des computergestützten GERÄTS aus der Ferne zu aktualisieren, um dem KUNDEN die neuesten Softwareversionen zur Verfügung zu stellen, die neue Funktionen oder Verbesserungen/Erweiterungen der bereits angebotenen Funktionen enthalten.
Die oben genannten Aktualisierungen erfolgen nach Ermessen der MARKE.
Diese Updates können die in den DIENSTEN des FAHRZEUGS gespeicherten Daten beeinträchtigen oder diese löschen. Der KUNDE erkennt an und akzeptiert ausdrücklich, dass PSA nicht für den Verlust oder die Löschung von Daten verantwortlich ist. Der KUNDE ist weder Eigentümer der Software des DIENSTES noch erwirbt er das Recht, diese Software eigenständig zu nutzen oder zu verändern. Der KUNDE erkennt an, dass PSA das Recht hat, die Software des DIENSTES jederzeit per Fernzugriff zu aktualisieren.
Der KUNDE akzeptiert und erkennt an, dass Updates dem KUNDEN mittels einer auf dem Display des Radio-Empfangsgeräts angezeigten Informationsmeldung mitgeteilt werden.
Einige notwendige und wesentliche Upgrades (z. B. die Firmware des Radiogeräts) werden sofort durchgeführt, während der KUNDE bei anderen (z. B. die am Radio-Empfangsgerät durchgeführten Anwendungen) die Möglichkeit hat, das Update über einen bestimmten Zeitraum zu verschieben, bis zu einer maximalen Anzahl von Verweisen, bei deren Überschreitung die Installation automatisch gestartet wird.
Wenn das Update beim nächsten Einschalten noch im Gange war, informiert das Radio-Empfangsgerät den KUNDEN über den noch nicht abgeschlossenen Vorgang und warnt vor einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit des DIENSTES.
Einzelheiten zur territorialen Abdeckung des DIENSTES finden Sie im Abschnitt „Connected Services“ (Konnektivität) auf der WEBSITE.
7. Benachrichtigungen und Apps an Bord des Fahrzeugs
Dieser DIENST, sofern verfügbar, bietet dem Kunden die Möglichkeit, Meldungen und/oder Benachrichtigungen und/oder Apps über die Bereitstellung der DIENSTE und Erinnerungen für Rückrufaktionen oder geplante Wartungsarbeiten oder Dienste zu erhalten.
Der KUNDE kann sich an den PSA-Kundendienst wenden, um weitere Informationen zu den empfangenen Nachrichten anzufordern.
Bei Rückrufaktionen muss der KUNDE immer auf die Angaben in der schriftlichen Mitteilung der einzelnen Rückrufaktion Bezug nehmen, die der KUNDE per Post erhalten hat.
Territoriale Abdeckung:
Einzelheiten zur territorialen Abdeckung des Dienstes finden Sie im Abschnitt „Connected Services“ (Konnektivität) auf der WEBSITE.
TERRITORIALE ABDECKUNG DER DIENSTE
Die geografische Abdeckung der Dienste durch den ANBIETER für Kunden, die diese in Ihrem Wohnsitzland abonniert haben, ist auf der WEBSITE angegeben.
Sie gilt für Reisen innerhalb und außerhalb des Wohnsitzlandes.
Diese Allgemeine Datenschutzrichtlinie für vernetzte Fahrzeuge („Datenschutzerklärung“) bezieht sich auf personenbezogene Daten, die wir über Nutzer der Connected Services (vernetzten Dienste) verarbeiten, die unser Fahrzeug, unsere Websites oder die Anwendung nutzen und die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Kunde unterzeichnet haben oder die von einem Kunden berechtigt wurden, die Connected Services zu nutzen.
Dieses Dokument ergänzt gemäß Artikel 13, Absatz 4 der EU-Richtlinie 679/2016 (im Folgenden „DSGVO“), die „Datenschutzrichtlinie des europäischen Automobilherstellers“ (European Car Manufacturer Privacy Policy), die Sie beim Kauf eines Fahrzeugs erhalten haben.
In diesem Dokument finden Sie einige Beispiele dafür, wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, sowie Begriffsbestimmungen, die auf detaillierte Erklärungen (am Ende dieser Datenschutzrichtlinie) für die hierin großgeschriebenen Begriffe verweisen. Wenn Sie Erläuterungen zu dieser Datenschutzrichtlinie oder zur Verarbeitung Ihrer Daten wünschen, senden Sie Ihre Anfrage bitte an: dataprotectionofficer@stellantis.com
Über uns
Je nach der von Ihnen gewählten Fahrzeugmarke ist der unabhängige Datenverantwortliche für Ihre personenbezogenen Daten:
Stellantis Europe S.p.A., C.so Agnelli 200, 10135 - Turin, Italy; oder
PSA Automobiles SA (Stellantis Auto S.A.S.), 2-10 Boulevard de l’Europe, F-78300 Poissy, France;
(einzeln der „Automobilhersteller“; „wir“ oder „uns“).
Welche Daten wir erfassen und verarbeiten
Im Allgemeinen können wir je nach Art der Connected Services und wie Sie darauf zugreifen, die folgenden Informationen direkt von Ihnen oder über Dritte erfassen oder empfangen.
Weitere Einzelheiten darüber, warum wir Ihre personenbezogenen Daten erfassen, finden Sie im Abschnitt „Warum wir Ihre Daten erfassen und verarbeiten“. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist immer freiwillig und bei Nichtangabe ohne Folgen, es sei denn, sie werden zur Umsetzung bestimmter Zwecke benötigt.
Anmeldedaten und Zugriff auf die Connected Services
Wenn Sie sich für den Zugriff auf die Connected Services anmelden, werden wir Sie bitten, einige personenbezogene Daten wie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Geburtsdatum und Ihre Mobiltelefonnummer sowie andere Informationen wie die Antwort auf eine Sicherheitsfrage und einen PIN-Code einzugeben oder zu bestätigen, damit wir Ihre Identität feststellen können, wenn Sie über das Fahrzeuggerät oder unsere Websites und Anwendung auf die Dienste zugreifen.
Fahrzeugdaten
Bei der Nutzung der Connected Services können wir (auch über die Luft) Informationen über Ihr Fahrzeug erfassen, wie z. B. Fahrdaten (z. B. Standort, Geschwindigkeit und Entfernungen), Motorlaufzeit und Abschaltzeit, wenn das Batteriekabel getrennt wird, Batteriediagnose, Bewegungen mit abgezogenem Schlüssel, mutmaßliche Kollisionen sowie Diagnosedaten wie z. B. Öl- und Kraftstoffstand, Reifendruck und Motorstatus.
Diese Fahrzeugdaten können mit Ihnen verknüpft werden, da sie mit einer eindeutigen Kennung wie der Fahrzeugidentifikationsnummer (Abkürzung FIN) oder Ihren Connected Services verbunden sind.
Fahrzeuggerätedaten
Über das Fahrzeuggerät sind wir in der Lage, Informationen über den Batteriestatus, die Nutzung der im Fahrzeug installierten nativen Anwendungen sowie über die Verbindung zum Mobilfunknetz zu sammeln und bereitzustellen, z, B. wenn Sie das Gerät anschließen, um die Datenverbindung zum Fahrzeug herzustellen.
Über die Anwendung gesammelte Daten
Über die Anwendung können wir Informationen über das Gerät, auf dem sie installiert ist, sammeln, zum Beispiel die eindeutige Kennung (Unique Identifier, UID) und Informationen über Ihren Standort. Die Anwendung ermöglicht es Ihnen, einige Informationen (z. B. den Standort) zu überprüfen, bestimmte Aktionen durchzuführen (z. B. Türen öffnen) oder fahrzeugbezogene Warnungen (z. B. geografische Grenzen/Gebiete) in Bezug auf das Fahrzeug einzurichten.
Informationen über Ihren Standort
Wir sammeln Informationen über Ihren Standort, um die Connected Services bereitzustellen. Um beispielsweise Pannenhilfe zu leisten, müssen wir dem Pannendienstanbieter den genauen Standort des Fahrzeugs mitteilen. Ihr Standort kann folgendermaßen bestimmt werden:
über die Fahrzeugsensoren;
über die Gerätesensoren bei Nutzung der Anwendung; und
über die IP-Adresse.
Sie können unsere Erfassung des Standorts Ihres Fahrzeugs in den Einstellungen des Fahrzeuggeräts („Datenschutzmodus“) oder den Einstellungen des Geräts oder der Anwendung einschränken, wie im Abschnitt „Wie Sie Ihre Daten kontrollieren und Ihre Entscheidungen verwalten“ unten beschrieben.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Verwendung von Informationen über Ihren Standort nicht ablehnen können, wenn dies für die Bereitstellung der Connected Services oder zum Schutz unserer Interessen und der Interessen unserer Kunden erforderlich ist, wie unten erläutert.
Durch Ihre Aktivität gewonnene Daten
Wir können weitere Informationen über Sie sammeln, die auf Ihren Interaktionen mit den Connected Services beruhen. Wir können z. B. Ihren Fahrstil, die am häufigsten gefahrenen Strecken und die Orte, die für Sie von Interesse sind nachvollziehen und feststellen, ob Sie die Dienste einer unserer Händler oder einer Dritten Partei bevorzugen oder ob wir Sie aufgrund Ihrer Reaktion auf die „Warnmeldungen“ zur regelmäßigen Fahrzeugwartung auf andere Weise daran erinnern sollten.
In einigen Fällen werden Informationen über Sie durch Ihre Interaktion mit unseren Händlern und/oder unseren Websites und unserer Anwendung gesammelt und zusammengefasst.
In einigen anderen Fällen, wenn Sie uns per E-Mail, Post, Telefon oder auf andere Weise bezüglich der Fahrzeuge kontaktieren oder andere Informationen anfordern, werden wir eine Aufzeichnung Ihrer Kontaktdaten, Mitteilungen und unsere Antworten sammeln und speichern. Wenn Sie uns telefonisch kontaktieren, werden weitere Informationen während des Anrufs übermittelt.
Quelle der personenbezogenen Daten
Während der Nutzung der Connected Services können wir Daten von Dritten sammeln, wie z. B.:
Daten, die sich auf andere Fahrer als Sie beziehen. Wenn Sie einem anderen Fahrer erlauben, Ihr Fahrzeug zu fahren und/oder auf Ihr Benutzerkonto für Connected Services zuzugreifen oder es zu nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir während der Nutzung durch diesen Fahrer Daten zur Verfügung stellen und sammeln können. Da wir nicht wissen, wer die Person ist, die die Connected Services anstelle des Kunden nutzt, werden alle gesammelten Informationen mit Ihnen/Ihrem Konto verknüpft.
Daten, die sich auf die Fahrzeuginsassen beziehen. Ein Beispiel ist der Fall einer mutmaßlichen Kollision des Fahrzeugs, nach der die Connected Services einen Notruf an uns und/oder die öffentlichen Notdienste absetzen, was die Verarbeitung der Daten Ihrer Fahrzeuginsassen beinhalten könnte.
Wenn Sie uns die Daten von Dritten zur Verfügung stellen, sind Sie für die Übermittlung dieser Informationen an uns verantwortlich und müssen rechtlich dazu befugt sein (d. h. sie wurden von der dritten Partei zur Übermittlung Ihrer Daten ermächtigt oder sind aus einem anderen legitimen Grund dazu berechtigt). Sie müssen uns außerdem in vollem Umfang von allen Beschwerden, Ansprüchen oder Schadensersatzforderungen schadlos halten, die sich aus der Verarbeitung von personenbezogenen Daten Dritter unter Missachtung des geltenden Datenschutzrechts und aus der Verbreitung Ihrer personenbezogenen Daten ergeben, die Sie fahrlässig über die Connected Services zur Verfügung gestellt haben.
Warum wir Ihre Daten erfassen und verarbeiten
Ihre Daten dienen den folgenden Zwecken:
Vereinfachte Erfassung und Korrektur Ihrer Daten
Wir verwenden die von Ihnen bereitgestellten Daten (insbesondere die Informationen, dass Sie bereits Kunde bei einem oder mehreren Automobilherstellern sind), um die Informationen zu aktualisieren, die wir über Sie als Besitzer eines unserer Fahrzeuge haben. In diesen Fällen werden wir unsere Datenbanken abfragen, um die Aktualisierung zu erleichtern oder die verfügbaren Informationen, die wir über Sie als Kunden haben, zu korrigieren.
Diese Verarbeitung beruht auf unserem berechtigten Interesse, die Qualität der personenbezogenen Daten unserer Kunden auf dem neuesten Stand zu halten.
Bereitstellen unserer Connected Services und der damit verbundenen Unterstützung
Wir verwenden die Daten, um Sie bei der Herstellung einer Verbindung zu den Connected Services und deren Nutzung zu unterstützen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Notrufe (z. B. eCall, Hilfe, erweiterte Pannenhilfe), den Fahrzeugzustandsbericht (Vehicle Health Report, VHR), den Besitzerwechsel und um auf Ihre Anfragen, Vorschläge oder Berichte zu antworten. Dieser Zweck umfasst auch optionale Dienste, mit denen Sie den Verlauf und die Funktionen Ihrer Fahrzeuggerätedaten über die Anwendung teilen können. Wenn einige der von Ihnen gewählten Connected Services nicht direkt von uns, sondern von unseren Geschäftspartnern erbracht werden, stellen wir nur die Daten zur Verfügung, die für die Bereitstellung dieser Dienste unbedingt erforderlich sind.
Diese Verarbeitung beruht auf der Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung, die in den Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben wird, oder auf vorvertraglichen Maßnahmen, die auf Ihren Wunsch hin durchgeführt werden.
Fahrzeugdaten mit Automobilhersteller teilen
Wir können die während der Bereitstellung der vernetzten Dienste erfassten Fahrzeugdaten an den Automobilhersteller Stellantis weitergeben, um diesem die Verbesserung von Fahrzeugen und vernetzten Diensten zu ermöglichen und um die Wirksamkeit ihrer Dienste und die Schaffung neuer Dienste zu messen. Fahrzeugdaten werden als personenbezogene Daten und/oder als aggregierte Informationen verarbeitet und daher nicht mit personenbezogenen Daten über Sie verknüpft.
Diese Verarbeitung basiert auf unserem berechtigten Interesse an der Entwicklung und Wartung von Fahrzeugen und Dienstleistungen, die für unsere Kunden wirklich nützlich sind.
Die Verarbeitung kann auch dann erfolgen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilt haben.
Einhalten der gesetzlichen und steuerlichen Verpflichtungen
Wir können Ihre Daten verwenden, um gesetzlichen und steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen (z. B. Produkthaftung, usw.), die die rechtliche Grundlage für eine solche Verarbeitung Ihrer Daten bilden. Diese Verpflichtungen können die Mitteilung bestimmter Daten (z. B. Fahrzeugdaten) an Behörden einschließen, wenn dies durch die nationale und/oder europäische Gesetzgebung verlangt wird (z. B. Europäische Umweltagentur (EUA) wie gemäß Verordnung (EU) 2021/392) vorgeschrieben), sowie für alle Rückrufmeldungen, die wir in unserer Eigenschaft als Hersteller des Fahrzeugs herausgeben müssen. Sollten diese Mitteilungen in Ihrem Land nicht gesetzlich vorgeschrieben sein, senden wir sie trotzdem, wie im Abschnitt „Schutz unserer und Ihrer Interessen“ weiter unten näher erläutert.
Erkennen von Anomalien in den Connected Services oder dem Fahrzeug
Wir verwenden Ihre Daten, insbesondere die Fahrzeugdaten und die Fahrzeuggerätedaten, um Anomalien bei den Connected Services oder dem Fahrzeug zu erkennen und (wenn möglich) zu vermeiden. Anomalien erkennen wir anhand eines von Ihnen gesendeten Berichts, der Tatsache, dass Sie es systematisch vorziehen, einen unserer Händler oder Retailer zu konsultieren, oder anhand der Fahrzeuggerätedaten.
Diese Verarbeitung beruht auf der Notwendigkeit, die Connected Services in der Art und Weise und in dem Zeitrahmen bereitzustellen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben sind, sowie auf unserem berechtigten Interesse, die Effizienz des Fahrzeugs so weit wie möglich zu gewährleisten. Sie werden keine diesbezüglichen Mitteilungen erhalten, es sei denn, es handelt sich um eine Antwort auf Ihren Anomaliebericht.
Zum Schutz unserer Interessen und Ihrer Interessen
Wir müssen Ihre Daten möglicherweise verwenden, um betrügerische oder rechtswidrige Handlungen oder Handlungen, die Ihre Sicherheit, unsere Sicherheit oder die Sicherheit unserer Händler gefährden könnten, zu erkennen, darauf zu reagieren und zu verhindern. Dies könnte der Fall sein, wenn wir den Ablauf/Ausschluss der Garantie eines Fahrzeugs, die betrügerische Nutzung der Connected Services oder Service- bzw. Reparaturanfragen von einer anderen betroffenen Person als dem Besitzer des Fahrzeugs überprüfen müssen, was auf einen Besitzerwechsel oder Diebstahl hindeuten könnte. Dieser Zweck umfasst auch Audits und Bewertungen unserer Geschäftsabläufe, Sicherheitskontrollen, Finanzkontrollen, Aufzeichnungen und des Informationsmanagementprogramms sowie andere Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung unserer allgemeinen Geschäfts-, Buchhaltungs-, Aufzeichnungs- und Rechtsfunktionen. Wir verwenden Ihre Daten auch, um Ihnen Mittelungen über die Sicherheit Ihres Fahrzeugs/Ihrer Flotte zuzusenden (z. B. Rückrufaktionen, Software-Updates, usw.), auch wenn dies in dem Land, in dem Sie sich befinden, nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass einige Fahrzeugdaten (z. B. Diagnosedaten und FIN ohne weitere Zuordnung zu Ihrer Person) an die Europäische Umweltagentur (EUA) übermittelt werden, und zwar auf der Grundlage einer in Ausübung offizieller Befugnisse durchgeführten Aufgabe, die uns gemäß der Verordnung (EU) 2021/392 übertragen wurde. Dies sind keine Werbebotschaften, sondern Servicemitteilungen, die Ihre Sicherheit bei der Benutzung Ihres Fahrzeugs gewährleisten sollen. Diese Mitteilungen können deaktiviert werden, wie im Abschnitt „Wie Sie Ihre Daten kontrollieren und Ihre Entscheidungen verwalten“ unten beschrieben.
Wie wir Ihre Daten verwenden (Verarbeitungsmethode)
Die zu den oben genannten Zwecken erhobenen Daten werden sowohl manuell als auch automatisiert verarbeitet, und zwar durch Programme und/oder Algorithmen, die Informationen wie Daten, die aus Ihrer Aktivität abgeleitet werden, analysieren. Ihre Daten können auch Gegenstand einer Kombination und/oder Kreuzung sein. Dies ermöglicht es uns beispielsweise den Besitzer von den Ihnen zugeordneten Fahrzeugdaten zu unterscheiden.
Wie wir Ihre Daten weitergeben können
Wir geben Ihre Daten an die folgenden Empfängerkategorien („Empfänger“) weiter:
Personen, die von uns ermächtigt wurden, eine der in dieser Datenschutzerklärung genannten datenbezogenen Tätigkeiten auszuführen: unsere Angestellten und Mitarbeiter, die sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben und sich an besondere Regeln für die Verarbeitung Ihrer Daten halten;
Unsere Auftragsverarbeiter: Externe Dienstleister, an die wir einige Verarbeitungstätigkeiten delegieren. Z. B. Anbieter von Sicherheitssystemen, Buchhaltungs- und andere Berater, Datenhosting-Anbieter usw. Zu dieser Kategorie gehören auch unsere Händler und Service-Anbieter, die uns helfen, Pannenhilfe zu leisten, damit sie Sie als unsere Kunden identifizieren und Ihnen überall in Europa die gleichen Dienstleistungen anbieten können. Wir haben mit jedem unserer Auftragsverarbeiter Vereinbarungen abgeschlossen, um sicherzustellen, dass Ihre Daten unter Anwendung angemessener Schutzbestimmungen und nur nach unsere Unterweisung verarbeitet werden;
Systemadministratoren: Unsere Angestellten oder die Mitarbeiter von Auftragsverarbeitern, denen wir die Verwaltung unserer IT-Systeme übertragen haben und die daher in der Lage sind, auf Ihre Daten zuzugreifen, sie zu bearbeiten, auszusetzen oder ihre Verarbeitung einzuschränken. Diese Personen wurden ausgewählt und entsprechend geschult. Ihre Tätigkeiten werden von Systemen verfolgt, die sie nicht verändern können, wie es die Bestimmungen der zuständigen Aufsichtsbehörde vorsehen;
Unsere Geschäftspartner: Wenn einige von Ihnen ausgewählte Connected Services nicht direkt
von uns, sondern von unseren Geschäftspartnern erbracht werden, übermitteln wir nur die Daten, die für die Bereitstellung dieser Dienste unbedingt erforderlich sind. Jede der oben genannten Personen führt die Verarbeitung als unabhängiger Datenverantwortlicher Ihrer Daten durch. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen, die Sie erhalten, wenn Sie deren Dienste aktivieren.
- Strafverfolgungsbehörden oder andere Behörden, deren Bestimmungen für uns rechtsverbindlich sind: Wir geben Ihre Daten (einschließlich des Standorts Ihres Fahrzeugs) für Notfälle und Zwecke der öffentlichen Sicherheit weiter, z. B, wenn dies erforderlich ist, um Strafverfolgungsbehörden, Pannenhelfern und Ersthelfern zu ermöglichen, Sie zu lokalisieren, nachdem eine mutmaßliche Kollision einen Notruf an Rettungsdienste (z. B. eCall) ausgelöst hat, oder um den Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen, das Fahrzeug zu lokalisieren, wenn es als gestohlen gemeldet wurde. Generell, wenn wir einer gerichtlichen Anordnung oder einem Gesetz nachkommen oder uns vor Gericht verteidigen müssen. Wenn eine Regierung, eine supranationale, bundestaatliche oder staatliche Behörde, ein Regierungsorgan, eine Präfektoral- oder Lokalverwaltung, ein Staats- oder Verwaltungsorgan oder eine Aufsichtsbehörde, ein Gericht, eine Behörde, einschließlich einer Strafverfolgungsbehörde oder eine andere Behörde in einem beliebigen Teil der Welt (auch außerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs), deren Vorschriften, Richtlinien, Mitteilungen, Beschlüsse, Anordnungen, Verfügungen, Haftbefehle, Vorladungen oder Urteile für uns verbindlich sind, von uns verlangt, Ihre Daten offenzulegen, werden wir Ihre Daten nicht ohne Ihre Zustimmung weiterleiten, es sei denn, wir sind gesetzlich verpflichtet, den genannten Vorschriften usw. nachzukommen.
Wo Ihre Daten gespeichert sind
Wir sind ein Weltkonzern und die Connected Services werden in vielen Ländern weltweit angeboten. Das bedeutet, dass Ihre Daten außerhalb Ihrer Gerichtsbarkeit gespeichert, abgerufen, verwendet, verarbeitet und offengelegt werden können, einschließlich innerhalb der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika und in jedem anderen Land, in dem unsere Auftragsverarbeiter, Unterauftragsverarbeiter ansässig sind oder in dem ihre Server oder Cloud-Computing-Infrastrukturen gehostet werden können. Wir ergreifen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung Ihrer Daten durch unsere Empfänger mit den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich des EU-Rechts, dem wir unterliegen, übereinstimmt. Sofern vom EU-Datenschutzgesetz verlangt, unterliegt die Übermittlung Ihrer Daten an Empfänger außerhalb der EU der Anwendung angemessener Schutzbestimmungen (z. B. den EU-Standardvertragsklauseln für Datenübermittlungen zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern), und/oder anderen Rechtsgrundlagen gemäß der EU-Gesetzgebung. Für weitere Informationen über die angemessenen Schutzbestimmungen, die wir in Bezug auf Daten, die in Drittländer übermittelt werden, anwenden, schreiben Sie uns bitte an: dataprotectionofficer@stellantis.com
Wie lange wir Ihre Daten aufbewahren
Die für die oben genannten Zwecke verarbeiteten Daten werden so lange aufbewahrt, wie es für die Erfüllung dieser Zwecke unbedingt erforderlich ist. Daten, die in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden, werden für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahrt. Personenbezogene Daten, die zum Schutz unserer Interessen und der Interessen unserer Nutzer verarbeitet werden, werden bis zu dem Zeitpunkt aufbewahrt, den das geltende Recht zum Schutz unserer Interessen vorsieht. Nach Ablauf der entsprechenden Aufbewahrungsfrist/des Kriteriums werden Ihre Daten gemäß unserer Aufbewahrungsrichtlinie gelöscht.
Für weitere Informationen zu unseren Kriterien und Richtlinien zur Datenspeicherung können Sie uns gerne schreiben, und zwar an:dataprotectionofficer@stellantis.com
Wie Sie Ihre Daten kontrollieren und Ihre Entscheidungen verwalten können
Ihnen stehen jederzeit die folgenden Rechte zu:
Recht auf Auskunft: Je nach Ihrer Interaktion mit uns, stellen wir Ihnen die Daten bereit, die wir über Sie besitzen, wie Name, Alter, E-Mail-Adresse und Präferenzen.
Ausübung Ihres Rechts auf Übertragbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten: Gegebenenfalls stellen wir Ihnen eine Datei in einem kompatiblen Format mit den Daten zur Verfügung, die wir über Sie haben.
Recht auf Berichtigung: Sie können z. B. von uns verlangen, die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer zu ändern, wenn sie nicht stimmen;
Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten: Wenn Sie z. B. der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten rechtswidrig ist oder dass die Verarbeitung aufgrund unseres berechtigten Interesses nicht angemessen ist;
Recht auf Löschung: Wenn Sie z.B. nicht möchten, dass wir Ihre personenbezogenen Daten speichern, und es keinen weiteren Grund gibt, diese zu speichern (z. B. wenn Sie nicht mehr der Besitzer des Fahrzeugs sind und nicht mit uns in Kontakt bleiben möchten);
Einspruch gegen die Verarbeitung auf der Grundlage unseres berechtigten Interesses
Widerspruch gegen die Verarbeitung auf der Grundlage unseres berechtigten Interesses
Sie können eines der oben genannten Rechte ausüben oder Bedenken äußern oder eine Beschwerde bezüglich unserer Verwendung Ihrer Daten direkt unter https://privacyportal.stellantis.com einreichen.
Sie können außerdem jederzeit:
unseren Datenschutzbeauftragten (DPO) kontaktieren: dataprotectionofficer@stellantis.com
sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Hier finden Sie eine Liste aller Aufsichtsbehörden nach Ländern https://edpb.europa.eu/about-edpb/board/members_en
Sie können einen Großteil der Daten, die Sie übermittelt haben, überprüfen und aktualisieren, indem Sie sich bei Ihrem Konto anmelden und Ihre Profilinformationen aktualisieren. Bitte
beachten Sie, dass wir Kopien der von Ihnen aktualisierten, geänderten oder gelöschten Informationen in unseren Geschäftsunterlagen und im Rahmen unseres normalen Geschäftsablaufs aufbewahren können, soweit dies nach geltendem Recht zulässig oder erforderlich ist. Sie können über Ihr Service-Konto auch auf Fahrzeugzustandsberichte und den Standort des Fahrzeugs zugreifen.
Sie können die Fernübertragung und -erfassung von Fahrzeugdaten aus Ihrem Fahrzeug aussetzen, mit Ausnahme von Notfall- und Pannendiensten und WLAN-fähigen Diensten. Bestimmte bordeigene Sicherheits-, Diagnose- und andere Systeme können weiterhin Leistungs-, Sicherheits- und Diagnoseinformationen generieren und speichern, auf die unabhängige Händler, Retailer und andere, die Ihr Fahrzeug warten, zugreifen können.
- Abmeldung von der kostenlosen Testversion und dem Zugang zu bestimmten Abonnementdiensten von Drittanbietern, einschließlich SiriusXM Radio und WLAN-Hotspot. Wenn Sie diese Drittanbieter-Dienste am Ende der kostenlosen Testversion abonnieren, müssen Sie sich direkt an diese Geschäftspartner wenden, wenn Sie Ihr Drittanbieter-Abonnement später kündigen möchten.
Wie wir Ihre Daten schützen
Wir treffen geeignete physische, technologische und organisatorische Vorkehrungen, um Verlust, Missbrauch oder Veränderung der von uns kontrollierten Daten zu verhindern. Zum Beispiel:
Wir stellen sicher, dass Ihre Daten nur von Empfängern, die Zugang zu diesen Daten haben müssen, abgerufen und verwendet, übermittelt oder offengelegt werden.
Außerdem beschränken wir die Menge der Daten, die für die Empfänger zugänglich sind oder an diese übermittelt oder offengelegt werden, auf das Maß, das zur Erfüllung der Zwecke oder der spezifischen Aufgaben des Empfängers notwendig ist.
Die Computer und Server, auf denen Ihre Daten gespeichert sind, werden in einer sicheren Umgebung aufbewahrt, sind passwortgeschützt und verfügen über branchenübliche Firewalls und Antiviren-Software.
Auch die Papierausfertigungen von Dokumenten, die Ihre Daten enthalten (sofern vorhanden), werden in einer sicheren Umgebung aufbewahrt.
Wir vernichten Papierausfertigungen von Unterlagen mit Ihren Daten, die nicht mehr benötigt werden.
Bei der Vernichtung von Daten, die in Form von elektronischen Dateien aufgezeichnet und gespeichert wurden und nicht mehr benötigt werden, stellen wir sicher, dass eine technische Methode (z.B. Low-Level-Format) gewährleistet, dass diese Dateien nicht reproduziert werden können.
Laptops, USB-Sticks, Mobiltelefone und andere drahtlose elektronische Geräte, die von unseren Mitarbeitern mit Zugang zu Ihren Daten genutzt werden, sind passwortgeschützt. Wir empfehlen unseren Mitarbeitern, Ihre Daten nicht auf solchen Geräten zu speichern, es sei denn, dies ist für die Durchführung einer bestimmten Aufgabe erforderlich, wie in dieser Datenschutzrichtlinie beschrieben.
Wir schulen unsere Mitarbeiter im Hinblick auf die Einhaltung dieser Datenschutzrichtlinie und führen Monitoring-Aktivitäten durch, um die fortlaufende Einhaltung der Richtlinie zu gewährleisten und die Effektivität unseres Datenschutzmanagements zu ermitteln.
Jeder Auftragsverarbeiter, den wir beauftragen, ist vertraglich verpflichtet, Ihre Daten mit Maßnahmen zu pflegen und zu schützen, die im Wesentlichen den in dieser Datenschutzrichtlinie dargelegten oder den nach geltendem Datenschutzgesetz erforderlichen Maßnahmen entsprechen.
Falls die geltenden Rechtsvorschriften es erfordern, werden Sie und die zuständige Datenschutzbehörde über eine Sicherheitsverletzung, die zur versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, zum Verlust, zur Änderung, zur unbefugten Offenlegung oder zum Zugriff auf übermittelte, gespeicherte oder anderweitig verarbeitete Daten führt, benachrichtigt (es sei denn, die Daten sind für jedermann unverständlich oder es unwahrscheinlich ist, dass die Verletzung ein Risiko für Ihre Rechte und Freiheiten und die anderer darstellt).
Kunden sind für die Geheimhaltung aller Passwörter, Benutzer-IDs oder anderer Formen der Authentifizierung verantwortlich, die für den Zugang zu den Connected Services und ihrem Konto erforderlich sind. Um Sie und Ihre Daten zu schützen, können wir im Falle eines Sicherheitsproblems Ihre Nutzung der Connected Services ohne Vorankündigung bis zum Abschluss einer entsprechenden Untersuchung aussetzen. Der Zugriff auf und die Nutzung von passwortgeschützten und/oder sicheren Bereichen der Connected Services oder Ihres zugehörigen Kontos ist nur autorisierten Nutzern gestattet. Der unbefugte Zugang zu solchen Bereichen ist verboten und kann straf- oder zivilrechtlich verfolgt werden.
Was die Datenschutzerklärung nicht beinhaltet
Diese Datenschutzrichtlinie erläutert und deckt die Verarbeitung ab, die wir als Datenverantwortlicher durchführen.
Diese Datenschutzrichtlinie erstreckt sich nicht auf die Verarbeitung durch andere Personen als uns, einschließlich und insbesondere:
- Verarbeitung durch unser Netzwerk;
- Verarbeitung durch andere Automobilhersteller als unabhängige Datenverantwortliche;
- Verarbeitung durch andere Handelspartner als unabhängige Datenverantwortliche für bestimmte zusätzliche verbundene Dienste.
- Verarbeitung durch nationale Notrufnummernbetreiber bei Notrufen (eCall);
- Verarbeitung durch Aufsichtsbehörden, Strafverfolgungsbehörden oder andere gerichtliche oder staatliche Stellen.
In diesen Fällen sind wir nicht für eine Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich, die nicht durch diese Datenschutzrichtlinie abgedeckt ist.
Nutzung der Daten für andere Zwecke
Sollten wir Ihre Daten anders oder für andere als die hier genannten Zwecke verarbeiten müssen, erhalten Sie vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Mitteilung.
Änderungen der Datenschutzerklärung
Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit anzupassen und/oder zu ändern. Über wesentliche Anpassungen/Änderungen werden wir Sie informieren.
Lizenz
Die in dieser Mitteilung dargestellten Symbole sind „Datenschutz-Symbole“ des European Centre on Privacy and Cybersecurity (ECPC) der Universität Maastricht CC BY 4.0.
Begriffsbestimmungen
Aggregierte Informationen: Bezieht sich auf statistische Informationen über Sie, die keine personenbezogenen Daten von Ihnen enthalten.
Anwendung: bezeichnet jede mobile Anwendung des Automobilherstellers für Connected Services.
Marke: bezeichnet entweder Fiat, Fiat Professional, Alfa Romeo, Lancia, Jeep, Abarth, Peugeot, Citroën, DS Automobiles, Vauxhall oder Opel (je nach Sachlage).
Automobilhersteller: bezeichnet einzeln oder gemeinsam die folgenden Unternehmen, die als Hersteller von Fahrzeugen auftreten: Stellantis Europe S.p.A C.so Agnelli 200 - 10135 Turin, Italien; Stellantis Auto S.A., 2-10 Boulevard de l’Europe, F-78300 Poissy, Frankreich; Opel Automobile GmbH, Bahnhofsplatz, D-65423 Rüsselsheim am Main, Deutschland. Für die Zwecke dieser Datenschutzrichtlinie ist der Automobilhersteller der Hersteller einer bestimmten Fahrzeugmarke, derzeit wie folgt: Stellantis Europe S.p.A. für Fiat, Fiat Professional, Alfa Romeo, Lancia, Abarth und Jeep; PSA Automobiles SA (Stellantis Auto S.A.S.) für Peugeot, Citroën und DS; Opel Automobile GmbH für Opel und Vauxhall.
Kombination und/oder Kreuzung: Dies ist die Gesamtheit der vollautomatisierten und nicht-automatisierten Vorgänge, die wir mit den aus Ihrer Aktivität abgeleiteten Daten und den von Ihnen bereitgestellten Daten kombinieren, um die Connected Services bereitzustellen.
Geschäftspartner: Bezeichnet Drittunternehmen, denen wir die Daten übermitteln, die für die Bereitstellung der von Ihnen angeforderten, aber nicht direkt von uns bereitgestellten Connected Service (z. B. Internetverbindung für das Fahrzeug) unbedingt erforderlich sind. Wir werden nur die Daten weiterleiten, die für die Bereitstellung dieser Dienste unbedingt erforderlich sind. Jede der oben genannten Personen führt die Verarbeitung als unabhängiger Datenverantwortlicher Ihrer Daten durch.
Connected Services: Bezieht sich auf die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Dienste sowie auf entsprechende Standard- und optionalen Dienste, sofern sie aktiviert sind.
Kunde: Bezeichnet die Person, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Connected Services unterzeichnet hat.
Datenverantwortlicher: Bezeichnet die juristische Person, Behörde, Dienststelle oder sonstige Einrichtung, die einzeln oder gemeinsam die Zwecke und Mittel für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bestimmt. In anderen Fällen wird das Wort „unabhängig“ vorangestellt (z. B. „Unabhängiger Datenverantwortlicher“), um darauf hinzuweisen, dass Ihre personenbezogenen Daten von einer anderen Person als dem Datenverantwortlichen verarbeitet werden.
Auftragsverarbeiter: Bezeichnet ein Unternehmen, das von uns beauftragt wurde, Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Namen und gemäß den schriftlichen Anweisungen des Datenverantwortlichen zu verarbeiten.
Gerätesensoren: Je nach Gerät handelt es sich hierbei um Sensoren wie Beschleunigungsmesser, Gyroskope, Bluetooth, WLAN und GPS, die auf die eine oder andere Weise die Informationen teilen, die sie über das Gerät und damit über die Anwendung sammeln. Wenn diese in den Geräteeinstellungen aktiviert ist, können wir Informationen über Ihren Standort erhalten.
Gerät: Bezeichnet das elektronische Gerät (z. B. Smartphone, Smartwatch), auf das Sie die Anwendung heruntergeladen haben und/oder mit dem Sie auf die Connected Services zugreifen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Bezeichnet die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für konnektivitäts-basierte Dienste“, die Sie bei der Aktivierung der Connected Services unterzeichnet haben und die jederzeit auf unseren Websites und der Anwendung abrufbar sind.
Unsere Händler: Dies sind Einzelhändler oder Retailer, mit denen der Datenverantwortliche Handelsvereinbarungen über den Verkauf seiner Fahrzeuge und Flotten unterzeichnet hat, und die Assistenzdienste anbieten.
Unsere Websites: Sie umfassen unsere sozialen Netzwerke und einige Bereiche unserer Händler-Websites, auf denen die Datenschutzerklärung des Automobilherstellers abrufbar ist.
Personenbezogene Daten: Bezeichnet alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Beispiele sind E-Mail-Adresse (wenn sie sich auf eine oder mehrere Aspekte einer Person bezieht), Vor- und Nachname, ein Identitätsausweis, eine Mobiltelefonnummer oder eindeutige Kennungen wie eine Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN).
Eindeutige Kennung: Bezeichnet Informationen, die Sie eindeutig identifizieren oder mittels derer Sie identifiziert werden können. Auf dem Fahrzeuggerät sind die eindeutigen Kennungen das Kennzeichen und die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN).
Fahrzeugdaten: Bezeichnet alle technischen, diagnostischen und realen Daten, die über das im Fahrzeug installierte Fahrzeuggerät erfasst werden können (z. B. Diagnosedaten wie Öl-, Kraftstoff- und/oder Energieverbrauch). Fahrzeugdaten sind in der Regel aggregierte Informationen, es sei denn, sie werden mit personenbezogenen Daten über Sie verknüpft.
Fahrzeuggerät: Bezeichnet einzeln oder gemeinsam ein Gerät, das in der Lage ist, die Fahrzeugdaten zu sammeln sowie das Telematikgerät (und die dazugehörige Sim-Karte), das im Fahrzeug installiert ist und in den Allgemeinen Bedingungen näher beschrieben wird.
Fahrzeugsensoren: Hierbei handelt es sich um WLAN- und GPS-Sensoren, die auf die eine oder andere Weise die von ihnen über das im Fahrzeug befindliche GERÄT gesammelten Daten teilen.
Fahrzeug: Bezieht sich auf ein Fahrzeug einer Marke.
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Kunde bedeutet jede geschäftsfähige Person, die keine berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Reparatur von Fahrzeugen ausübt und die die Dienstleistung der Inzahlungnahme ihres Fahrzeugs, dessen rechtmäßiger Eigentümer sie ist, im Rahmen des Kaufs eines neuen Fahrzeugs von dem Unternehmen in Anspruch nehmen möchte.
Unternehmen bedeutet das Mitglied des Stellantis-Vertriebsnetzes, das dem Kunden ein neues Fahrzeug verkauft und die Inzahlungnahme des Fahrzeugs des Kunden anbietet.
Dienstleistung bedeutet die vom Unternehmen angebotene Inzahlungnahmedienstleistung für Gebrauchtwagen, die in den Geschäftsräumen des Unternehmens oder online über die Website angeboten werden kann. Diese Inzahlungnahme muss im Rahmen des Kaufs eines neuen Fahrzeugs durch den Kunden bei dem Unternehmen angeboten werden.
Website oder Seite bedeutet die unter www.opel.at zugängliche Internetseite.
Fahrzeug oder Gebrauchtfahrzeug bedeutet das Gebrauchtfahrzeug, das sich seit mindestens 6 Monaten im Eigentum des Kunden befindet und nicht die in Anlage 1 festgelegten Ausschlusskriterien erfüllt, für das der Kunde ein Inzahlungnahmeangebot erhalten möchte.
2. ZWECK DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Das Unternehmen bietet online und in den Verkaufsstellen eine Inzahlungnahme für Gebrauchtfahrzeuge an, um den Verkauf dieser Fahrzeuge durch Kunden im Rahmen des Kaufs eines neuen Fahrzeugs vom Unternehmen zu erleichtern.
Das vorliegende Dokument enthält die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die vom Unternehmen angebotene Inzahlungnahmedienstleistung (im Folgenden als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnet). Der Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, die Bedingungen für die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden zu definieren. Die Nutzung der Dienstleistung unterliegt der Einhaltung sämtlicher Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden.
Durch die Nutzung der Dienstleistung verpflichtet sich der Kunde ausdrücklich zur Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die er damit ausdrücklich akzeptiert.
3. FAHRZEUGINSPEKTION
Um einen Schätzwert für die Inzahlungnahme zu erhalten, muss der Kunde das Fahrzeug zunächst einer Inspektion unterziehen. Der Kunde hat die Wahl, die Inspektion vorzunehmen:
- entweder online auf der Website oder
- in einer der Verkaufsstellen des Unternehmens.
Bitte beachten Sie, dass gemäß Anhang 1 nicht alle Gebrauchtfahrzeuge für die Dienstleistung in Frage kommen. Das Unternehmen behält sich daher das Recht vor, kein Gebrauchtfahrzeug in Zahlung zu nehmen.
Im Falle einer Ablehnung der Inzahlungnahme des Fahrzeugs wird der Kunde darüber informiert.
3.1 Inspektion durch den Kunden auf der Website
In diesem Fall ist es der Kunde selbst, der die Fahrzeuginspektion gemäß den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf der Website festgelegten Bedingungen durchführt.
Um die Online-Inspektion des Fahrzeugs zu beginnen, muss der Kunde den per SMS oder per E-Mail an die Telefonnummer bzw E-Mail-Adresse, die er zuvor auf der Website angegeben hat, gesendeten Link aufrufen.
Während der Inspektion und um ein Angebot für die Inzahlungnahme des Fahrzeugs zu erhalten, füllt der Kunde alle von der Website geforderten Felder aus und liefert detaillierte Informationen, insbesondere über die Merkmale und den Zustand des Fahrzeugs sowie bestimmte Belege oder Fotos des Fahrzeugs. Zur Beantwortung der verschiedenen Fragen muss der Kunde den Anweisungen auf der Website folgen. Während des gesamten Prozesses kann der Kunde anhalten oder zurückgehen, um eventuelle Fehler zu korrigieren.
Diese Informationen ermöglichen es dem Unternehmen, dem Kunden ein verbindliches Angebot für die Inzahlungnahme zu unterbreiten. Jeder Fehler, ob absichtlich oder unabsichtlich, in den vom Kunden bereitgestellten Informationen würde zu einem falschen Inzahlungnahmepreis führen. Da der Inzahlungnahmepreis auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen beruht, verpflichtet sich der Kunde, nur zutreffende und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
3.2 Inspektion durch das Unternehmen an der Verkaufsstelle
Das Unternehmen überprüft das Fahrzeug des Kunden.
Der Kunde muss sein Fahrzeug zu einer der Verkaufsstellen des Unternehmens bringen, damit das Unternehmen es mit seinen speziellen Inspektionswerkzeugen überprüfen kann.
Das Unternehmen führt dann eine detaillierte Inspektion des Fahrzeugs und seines Zustands durch. Während dieser Inspektion akzeptiert der Kunde, dass sein Fahrzeug verschiedenen Untersuchungen unterzogen wird.
4. BEKANNTGABE DES INZAHLUNGSNAHMEPREISES UND ERSTELLUNG DES ANGEBOTS
Nach der Inspektion des Fahrzeugs wird dem Kunden der Inzahlungnahmepreis gemäß den nachstehend beschriebenen Modalitäten mitgeteilt.
Der Inzahlungnahmepreis wird auf Grundlage des geplanten Liefertermins des neuen Fahrzeugs berechnet. Der Kunde wird gebeten, den aktuellen Kilometerstand des Fahrzeugs, den Kilometerstand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Erwerbs und die Dauer des Besitzes des Fahrzeugs durch den Kunden anzugeben. Aus diesen Angaben wird der voraussichtliche Kilometerstand des Fahrzeugs am Tag der Übergabe durch den Kunden abgeleitet. Das verbindliche Inzahlungnahmeangebot (auch das „Angebot“) wird auf Grundlage dieser voraussichtlichen Kilometerleistung berechnet. Es gilt unter der Voraussetzung, dass der tatsächliche Kilometerstand am Tag der Übergabe diesen voraussichtlichen Kilometerstand nicht übersteigt. Sollte der tatsächliche Kilometerstand bei der Übergabe diesen Kilometerstand überschreiten, wird das Unternehmen einen Abzug gemäß den Bestimmungen im Abschnitt „6. Fahrzeugkauf“ vornehmen.
4.1 Bekanntgabe des Preises und Erstellung des Angebots im Falle einer Anfrage, die ausschließlich über die Website erfolgt
Wenn die Inzahlungnahme vom Kunden auf der Website durchgeführt wird, erhält der Kunde am Ende des Vorgangs eine E-Mail, die Folgendes enthält:
- die Informationen, die der Kunde über das Fahrzeug eingegeben hat und
- das Inzahlungnahmeangebot für das Fahrzeug.
Das Inzahlungnahmeangebot ist an die Bedingung geknüpft, dass der Kunde bis spätestens zum Ende des laufenden Monats ein neues Fahrzeug bestellt.
Das Angebot ist ein bedingtes, einseitiges Inzahlungnahmeangebot, d.h. das Unternehmen ist verpflichtet, unter der Bedingung des Erwerbs eines Neufahrzeugs durch den Kunden, das Fahrzeug vom Kunden zu kaufen. Der Kunde hingegen ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu verkaufen. Der Kunde ist erst durch die allfällige Unterzeichnung des Kaufvertrags für sein Fahrzeug gebunden, der zum Zeitpunkt der Lieferung des vom Kunden bestellten Neufahrzeugs zustande kommt.
Das Inzahlungnahmeangebot gilt bis zum Datum der Lieferung des neuen Fahrzeugs, das bei der Bestellung des neuen Fahrzeugs vorgesehen war. Nach diesem Datum wird das Unternehmen den Betrag des Inzahlungnahmeangebots neu berechnen. Es steht dem Kunden dann frei, den neuen Betrag anzunehmen oder abzulehnen.
4.2 Bekanntgabe des Preises und Erstellung des Angebots im Falle einer Anfrage, die ausschließlich an der Verkaufsstelle erfolgte
Am Ende der Inspektion teilt das Unternehmen dem Kunden den Betrag des Inzahlungnahmeangebots mit. Das Unternehmen stellt dem Kunden einen Inspektionsbericht aus.
Das Unternehmen verknüpft dann das Inzahlungnahmeangebot mit der Bestellung des Kunden für ein neues Fahrzeug.
Das Angebot ist ein bedingtes, einseitiges Inzahlungnahmeangebot, d.h. das Unternehmen ist verpflichtet, unter der Bedingung des Erwerbs eines Neufahrzeugs durch den Kunden, das Fahrzeug vom Kunden zu kaufen. Der Kunde hingegen ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu verkaufen. Der Kunde ist erst durch die allfällige Unterzeichnung eines Kaufvertrags für sein Fahrzeug gebunden, der bei Lieferung des vom Kunden bestellten Neufahrzeugs zustande kommt.
Das Inzahlungnahmeangebot gilt bis zum Datum der Lieferung des neuen Fahrzeugs, das bei der Bestellung des neuen Fahrzeugs vorgesehen war. Nach diesem Datum wird das Unternehmen den Betrag des Inzahlungnahmeangebots neu berechnen. Es steht dem Kunden dann frei, den neuen Betrag anzunehmen oder abzulehnen.
4.3 Bekanntgabe des Preises und Erstellung des Angebots im Falle einer Anfrage, die in der Verkaufsstelle beginnt und auf der Website fortgesetzt wird
Am Ende der vom Unternehmen in der Verkaufsstelle durchgeführten Inspektion stellt das Unternehmen dem Kunden einen Inspektionsbericht aus.
Das Inzahlungnahmeangebot wird dem Kunden auf der Website zusammen mit dem Angebot für den Verkauf eines neuen Fahrzeugs, das in der Verkaufsstelle besprochen wurde, zur Verfügung gestellt.
Das Inzahlungnahmeangebot ist an die Bedingung geknüpft, dass der Kunde das neue Fahrzeug bis spätestens zum Ende des laufenden Monats bestellt.
Das Angebot ist ein bedingtes, einseitiges Inzahlungnahmeangebot, d.h. das Unternehmen ist verpflichtet, unter der Bedingung des Erwerbs eines Neufahrzeugs durch den Kunden, das Fahrzeug vom Kunden zu kaufen. Der Kunde hingegen ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu verkaufen. Der Kunde ist erst durch die allfällige Unterzeichnung eines Kaufvertrags für sein Fahrzeug gebunden, der bei Lieferung des vom Kunden bestellten neuen Fahrzeugs zustande kommt.
Das Inzahlungnahmeangebot gilt bis zum Datum der Lieferung des neuen Fahrzeugs, das bei der Bestellung des neuen Fahrzeugs vorgesehen war. Nach diesem Datum wird das Unternehmen den Betrag des Inzahlungnahmeangebots neu berechnen. Es steht dem Kunden dann frei, den neuen Betrag anzunehmen oder abzulehnen.
4.4 Bedingungen für die Gültigkeit des Inzahlungnahmeangebots
Es wird darauf hingewiesen, dass das dem Kunden übermittelte Inzahlungnahmeangebot nur dann als gültig angesehen wird, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Im Falle einer Besichtigung des Fahrzeugs durch den Kunden müssen die vom Kunden gemachten Angaben zum Fahrzeug richtig sein,
Die Lackierung des Fahrzeugs muss original oder originalgetreu sein,
Der Kilometerzähler muss funktionsfähig sein und darf nicht verändert worden sein,
Der Kunde kann Nachweise über die Wartung des Fahrzeugs und die technische Überprüfung vorlegt,
Das Fahrzeug ist nicht Gegenstand eines Verfahrens wegen Diebstahl oder Betrug,
Das Fahrzeug sollte mit den folgenden Gegenständen geliefert werden:
Zwei Schlüssel
Ersatzrad und Pannenset
Hülse, wenn die Felgen des Fahrzeugs mit Anti-Diebstahl-Muttern ausgestattet sind
Wagenheber und Kurbel
Gebrauchsanweisung und
Wartungsheft
Wenn sich anhand der vom Kunden übermittelten Belege oder bei der Überprüfung des Fahrzeugs am Tag der Übergabe (siehe unten) herausstellt, dass eine oder mehrere der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, wird das Inzahlungnahmeangebot automatisch nichtig und unwirksam.
5. BESTELLUNG DES NEUFAHRZEUGS DURCH DEN KUNDEN INKLUSIVE INZAHLUNGNAHMEANGEBOT
5.1 Bestellung eines Neufahrzeugs auf der Website
Das Inzahlungnahmeangebot ist mit der Bestellung des ausgewählten Neufahrzeugs verbunden.
Um den angebotenen Inzahlungnahmepreis zu nutzen, muss der Kunde seine Bestellung des Neufahrzeugs einschließlich des Inzahlungnahmepreises bis spätestens zum Ende des laufenden Monats online bestätigen.
5.2 Bestellung eines Neufahrzeugs an der Verkaufsstelle
Das Unternehmen teilt dem Kunden den Betrag des Inzahlungnahmeangebots mit.
Um den angebotenen Inzahlungnahmepreis zu nutzen, muss der Kunde das vom Unternehmen vorgelegte Bestellformular für das Neufahrzeug einschließlich des Inzahlungnahmepreises bis spätestens zum Ende des laufenden Monats unterzeichnen. Nach diesem Datum ist der Inzahlungnahmepreis nicht mehr gültig und muss neu berechnet werden.
6. FAHRZEUGKAUF
Um die Inzahlungnahme durchzuführen, bringt der Kunde sein Fahrzeug am Tag der Lieferung des neuen Fahrzeugs zu der Verkaufsstelle des Unternehmens, wo das neue Fahrzeug geliefert wird.
Das Unternehmen führt dann eine Inspektion des Fahrzeugs mit seinen speziellen Inspektionswerkzeugen durch. Diese Inspektion ermöglicht:
- Im Falle einer Erstinspektion des Fahrzeugs durch den Kunden auf der Website sicherzustellen, dass das Fahrzeug mit den bei der Erstinspektion gemachten Angaben übereinstimmt.
- Sicherzustellen, dass zwischen der Unterzeichnung des Bestellformulars, auf dem der Inzahlungnahmepreis angegeben ist, und dem tatsächlichen Datum der Inzahlungnahme keine Schäden aufgetreten sind.
- Zu prüfen, ob der Kilometerstand des Fahrzeugs den prognostizierten Kilometerstand, auf dessen Grundlage das Inzahlungnahmeangebot erstellt wurde, übersteigt.
Ist der tatsächliche Kilometerstand des Fahrzeugs höher als der prognostizierte Kilometerstand, wird ein Rabatt aufgrund der folgenden Bestimmungen angewendet:
- Bei Fahrzeugen, für die der angebotene Inzahlungnahmepreis € 0,- (Euro null) bis einschließlich € 10.000,- (Euro zehntausend) beträgt, wird eine Verringerung des Angebots um € 50 (Euro fünfzig) pro Überschreitung von 1.000 km (eintausend Kilometer) vorgenommen;
- Bei Fahrzeugen, für die der angebotene Inzahlungnahmepreis zwischen € 10.000,- (Euro zehntausend) und einschließlich € 20.000,- (Euro zwanzigtausend) beträgt, wird eine Verringerung des Angebots um € 100 (Euro einhundert) pro Überschreitung von 1.000 km (eintausend Kilometer) vorgenommen;
- Bei Fahrzeugen, für die der angebotene Inzahlungnahmepreis über € 20.000,- (Euro zwanzigtausend) beträgt, wird eine Verringerung des Angebots um € 150 (Euro einhundertfünfzig) pro Überschreitung von 1.000 km (eintausend Kilometer) vorgenommen;
Ergibt die Inspektion einen Unterschied zwischen dem Zustand des Fahrzeugs, der bei der Erstellung des Inzahlungnahmeangebots berücksichtigt wurde, und dem Zustand des Fahrzeugs bei der Auslieferung, wird das Inzahlungnahmeangebot neu berechnet. Der Kunde wird dann gefragt, ob er mit dem neuen Betrag einverstanden ist. Im Falle einer Betragsdifferenz ist der Kunde allein für die Zahlung der Differenz verantwortlich, da das Unternehmen die Differenz nicht ausgleicht.
Wenn es keine Differenz gibt oder der Kunde die Differenz akzeptiert, wird der Kaufprozess mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags zwischen dem Kunden und dem Unternehmen über den Kauf des Fahrzeugs fortgesetzt.
Weigert sich der Kunde, den Differenzbetrag zu akzeptieren, steht es ihm frei, den Rückkaufprozess ohne Entschädigung zu beenden.
7. AUSÜBUNG DES RÜCKTRITTSRECHTS DES KUNDEN
Wenn der Kunde das Recht hat, vom Kaufvertrag des Neufahrzeugs zurückzutreten und dieses Recht ausübt, kann er um einvernehmliche Aufhebung des Verkaufs seines Gebrauchtfahrzeugs anfragen.
Wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt dieses Antrags noch nicht an einen Dritten weiterverkauft wurde, wird der Verkauf aufgehoben und das Fahrzeug gegen Rückerstattung des Inzahlungnahmepreises an den Kunden zurückgegeben.
Für den Fall, dass das Fahrzeug vor Ausübung des Rücktrittsrechts an einen Dritten weiterverkauft wurde, erkennt der Kunde an, dass das Fahrzeug nicht zurückgegeben werden kann und er ausschließlich Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Kaufpreises für das Neufahrzeug hat.
8. HAFTUNG DES UNTERNEHMENS
Das Unternehmen kann nicht für eine Aussetzung oder Unterbrechung der Website haftbar gemacht werden.
Das Unternehmen kann nicht für Fehler haftbar gemacht werden und ist nicht an Angebote gebunden, die auf die vom Kunden übermittelten Informationen oder Dokumente zurückzuführen sind und sich als falsch erweisen.
Eine Haftung des Unternehmens, für zufällige, besondere, mittelbare oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Daten- oder Informationsverlust, Geschäftsunterbrechung oder andere kommerzielle Schäden oder Verluste, die sich aus oder in Verbindung mit der Nutzung der Dienstleistung, einschließlich über die Website, ergeben, ist unabhängig von der Ursache gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG sind, ausgeschlossen.
Die Haftung des Unternehmens gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG sind, darf, sofern die geltenden Rechtsvorschriften dies nicht verbieten, betragsmäßig jedenfalls den Betrag des Inzahlungnahmeangebots, das dem Kunden für sein Fahrzeug gemacht wurde, nicht übersteigen.
In allen Fällen haftet das Unternehmen, ausgenommen für Personenschäden, nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden. Die Haftung des Unternehmens für leichte Fahrlässigkeit ist jedenfalls ausgeschlossen.
9. ÄNDERUNG, AKTUALISIERUNG UND ANNAHME
Das Unternehmen bietet dem Kunden die Dienstleistung vorbehaltlich der Zustimmung des Kunden zur Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle insbesondere auf der Website dargestellten Elemente jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu aktualisieren. Änderungen oder Aktualisierungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung auf bereits erstellte und noch wirksame Inzahlungsnahmeangebote und abgeschlossene Kaufverträge über ein Fahrzeug.
In jedem Fall bedeutet die bloße Kenntnisnahme der Elemente und die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden, dass dieser die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer neuesten Fassung vorbehaltslos akzeptiert.
10. DATENSCHUTZ UND COOKIES
Informationen über unsere Datenschutzpolitik und unsere „Cookies“-Politik finden Sie in den entsprechenden Abschnitten der Website oder auf dem Bestellformular für Neufahrzeuge.
11. ANSPRÜCHE – SCHLICHTUNG
Im Falle von Schwierigkeiten oder Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Auslegung, der Erfüllung oder der Beendigung des vorliegenden Vertrages auftreten, vereinbaren die Parteien, vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens eine gütliche Lösung im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzustreben.
12. ANWENDBARES RECHT – STREITIGKEITEN – NICHTIGKEIT
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem österreichischen Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
Für alle Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und dem Kunden, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben können und deren Gültigkeit, Auslegung, Erfüllung und Folgen betreffen, ist, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer iSd § 1 KSchG handelt, das sachliche zuständige Gericht für Wien – Innere Stadt ausschließlich zuständig.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so gilt lediglich diese Bestimmung als unwirksam und nichtig und führt die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit dieser Bestimmung nicht zur Ungültigkeit oder Unwirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Ganzes.