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Opel, Checks & Inspections, MOT

„MEIN AUTO BESTEHT JEDE PRÜFUNG“

Vorbereitung auf Ihre §57a-Überprüfung

Lassen Sie sie von den Opel-Experten in unserem Autohaus durchführen

 

Die §57a-Überprüfung ist eine jährliche Inspektion, bei der die Sicherheit und die Abgasemissionen Ihres Fahrzeugs geprüft werden, um sicherzustellen, dass es verkehrstauglich ist. Die erste Überprüfung ist drei Jahre nach der Erstzulassung fällig und danach jährlich. Sie müssen Ihre §57a-Überprüfung rechtzeitig erneuern – dies ist bereits 28 Tage vor dem Fälligkeitsdatum möglich. Unsere Opel-Partner sind autorisiert, diese Überprüfungen durchzuführen und kümmern sich mit ihrer Expertise um Ihr Fahrzeug.

 

Das sollten Sie vor Ihrem §57a-Gutachten prüfen:

 

1. Beleuchtung: Scheinwerfer, Standlichter, Rücklichter, Warnblinkanlage, Blinker und Bremslichter.

2. Kennzeichen: Lesbar und sauber.

3. Räder und Reifen: Keine Schäden; Profiltiefe mindestens 2 mm.

4. Windschutzscheibe: Keine Schäden größer als 10 mm im Sichtfeld des Fahrers und 40 mm im übrigen Bereich.

5. Scheibenwischer: Keine Risse oder Löcher im Gummi der vorderen und hinteren Wischer. Sie müssen die Scheibe sauber halten können.

6. Scheibenwaschanlage: Vor der Überprüfung auffüllen.

7. Kraftstoff- und Motorölstand: Ausreichend vorhanden.

8. Sitze und Sicherheitsgurte: Alle Gurte müssen unbeschädigt sein und beim Ziehen einrasten. Der Fahrersitz muss sich vor- und zurückstellen lassen.

9. Hupe: Funktionstüchtig.

10. Kontrollleuchten: Beim Einschalten der Zündung sollten alle Leuchten kurz aufleuchten und dann wieder erlöschen. Auch der Tacho sollte funktionieren.

 

Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an einen Opel-Partner in Ihrer Nähe

Wenn Sie vor Ihrer §57a-Überprüfung etwas überprüfen lassen möchten, steht Ihnen Ihr Opel-Partner gerne zur Verfügung.

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