§57a–ÜBERPRÜFUNG
Die Fahrzeugüberprüfung gemäß §57a des Kraftfahrgesetzes bei Ihrem Opel Händler garantiert Ihnen die Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Opel.
Das §57a-Pickerl fällig?
Die periodische Überprüfung Ihres Fahrzeugs bei Ihrem Opel Händler bringt Sie mit Sicherheit weiter.
Bei der §57a-Begutachtung – auch "Pickerl" genannt – überprüfen unsere erfahrenen Opel Mechaniker die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelastung Ihres Fahrzeugs nach dem aktuellen Stand der Technik. Dies dient nicht nur Ihrer eigenen Sicherheit, sondern auch dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die "Pickerl"-Überprüfung bei Ihrem Opel Händler umfasst die Untersuchung aller vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Prüfelemente – von der Einstellung der Handbremse bis zur Kennzeichenbeleuchtung. Alle eventuell anfallenden Mängel beheben unsere Opel Händler gerne umgehend für Sie.