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Herstellergarantie

Die Opel Herstellergarantie

Deine Zufriedenheit ist unser Alltag

Aus einem Schaden wird im Garantiefall bei Opel kein Problem: Auch hier darfst du immer und überall nur das Beste von uns erwarten. Im Gegensatz zu den meisten anderen deutschen Automobilherstellern, die auf die gesetzliche Gewährleistung3 ihrer Lieferhändler verweisen, bieten wir unseren Opel Kunden EU-weit eine 24-monatige eigenständige Opel Neuwagengarantie1 – neben der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers. Wir sorgen mit speziellen Angeboten langfristig für die Mobilität deines Fahrzeugs. In einer Zuverlässigkeit und Qualität, wie sie nur ein führender Hersteller bieten kann. Schließlich bleiben wir auch nach dem Kauf dein Partner rund ums Auto.

Neuwagengarantie1

Für alle Fahrzeuge ab Erstzulassungsdatum bzw. Endablieferungsdatum 1. November 2001 gilt eine zweijährige Neuwagengarantie. Diese gilt für alle Opel Personenwagen für 24 Monate ab Erstzulassungsdatum bzw. Lieferung durch den Vertragshändler, je nachdem, welches Datum früher liegt – ohne Kilometerbegrenzung.

12 Jahre Garantie gegen Durchrostung2

Opel gibt dir die sichere Langzeitgarantie gegen Durchrostung. Einzige Voraussetzung: Du lässt deinen Wagen gemäß Inspektionsscheckheft warten und alle nötigen Inspektionen durchführen.

1 Jahr Teilegarantie für Opel Original Teile und Zubehör3

Opel bietet für Opel Originalteile und Zubehör eine einjährige Teilegarantie - für Starterbatterie, Auspuffteile und Stoßdämpfer sogar 2 Jahre Garantie. Natürlich ohne Kilometerbegrenzung.

2 Jahre Garantie für Opel Starterbatterien

Mit der zweijährigen Teilegarantie für jede später eingebaute Opel Original Batterie gibt es auch im Winter keine Probleme mehr.


 


1 Neuwagengarantie: Freiwillige Leistung der Opel Automobile GmbH auf kostenlose Nachbesserung bei allen Opel Händlern bei werksseitig zu vertretenden Fehlern innerhalb der EU-weiten 24-monatigen Neuwagengarantie, gleichgültig wann der Fehler erstmals innerhalb dieser Zeit auftritt.

2 Garantie gegen Durchrostung: Die Laufzeit kann bei einigen Opel Modellen von den angegebenen 12 Jahren abweichen. Bitte erkundige dich hierzu bei deinem Opel Händler. Im Übrigen verweisen wir auf die Bestimmungen in deinem Serviceheft.

3 Gewährleistung: Gesetzlicher Anspruch des Kunden ausschließlich gegen seinen Verkäufer bei Vorliegen eines Mangels und bestimmter weiterer Voraussetzungen auf wahlweise Nachbesserung, Minderung, Rückabwicklung des Kaufvertrags und/oder Schadenersatz innerhalb 24 Monate nach Auslieferung. Maßgeblich ist weiterhin, dass der Defekt bereits bei Übergabe/Auslieferung des Fahrzeugs vorhanden war. Dafür trägt der Kunde nach Ablauf von 6 Monaten die Beweislast. Die Gewährleistung gibt dem Kunden keinen Anspruch gegen den Hersteller.